
Die neue EU-Bauproduktenverordnung
Workshop
Die neue EU-Bauproduktenverordnung ist in Kraft: Was müssen Sie beachten?
Die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten gilt seit mehreren Jahren als Mittel und Ausdruck der technischen
Harmonisierung im Europäischen Wirt-schaftsraum (EWR). Ziel der entspre-chenden Harmonisierungs-Vorschriften ist, einen freien und damit unkompli-zierten Warenverkehr von Produkten zwischen den Mitgliedsländern zu ge-währleisten. Die Bauproduktenrichtli-nie ist in Deutschland im Jahre 1992 durch das Bauproduktengesetz umgesetzt worden. Im März 2011 hat die EU eine neue Verordnung 305/2011 über Baupro-dukte verabschiedet, die nun ab dem 01.07.2013 vollständig in Kraft getre-ten ist.
Verschärft werden darin u. a. die Pflichten von Herstellern und Import-euren sowie die Marktüberwachung. Mit der „Leistungserklärung“ und der „ge-meinsamen Fachsprache für Europa“ sind neue Elemente eingeführt worden. Die Bauprodukt-Normung soll beschleunigt werden, gleichzeitig sollen „Umwelt-schutz“ und „Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen“ verstärkt be-rücksichtigt werden. Ebenso ist die auf das Produkt bezogene Tätigkeit beim Thema Barrierefreiheit zu beach-ten. Derzeit noch auf EU-Ebene zu klä-ren ist das Beibehalten des in Deutschland verwendeten Ü-Zeichens.
Welche weiteren Änderungen erwarten Sie aus der neuen EU-Bauproduktenverordnung und welche Folgen hat das für Ihre Arbeit? Sie sind recht herzlich zu unserer Informationsveranstaltung „Die neue EU-Bauprodukten-verordnung ist in Kraft: Was müssen Sie beachten?“ eingeladen. Nutzen Sie die Möglichkeit, mit der Referentin und anderen Teilnehmern ins Gespräch zu kommen und Erfahrungen auszutauschen.
Wann: 26.11.2013 um 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr (täglich bis zum 26.11.2013)
Wo: "EXPERT-BAU Bad Liebenwerda", Am Dürrbachgraben 21, 01945 Ruhland
Referent: Dr.-Ing. Antje Eichler, Abteilungsleiterin Umwelt und Normungspolitik, Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V
Veranstalter: Handwerkskammer und Industrie- und Handelskammer Cottbus
Anfahrtsplan: