financial-4560047_1920
E-Rechnungspflicht für Unternehmen – Was ist zu tun?
Wirtschaftsförderung/Fachkräftesicherung
Umsetzung der E-Rechnung
Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes erfolgte zum 1. Januar 2025 die Einführung der E-Rechnungspflicht für inländische Umsätze im Geschäftskundenbereich ("B2B"). Ab 01.01.2025 müssen Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, elektronische Rechnungen empfangen und bearbeiten zu können. Die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen an unternehmerische Geschäftspartner wird, mit verschiedenen Übergangsfristen, bis 31.12.2027 eingeführt.
Mit Einführung des elektronischen Meldesystems zur Bekämpfung des Umsatzsteuer-Betrugs wird die E-Rechnung in absehbarer Zeit unabdingbar im B2B-Bereich. Die Papierrechnung hat somit in wenigen Jahren ausgedient! Seien Sie vorbereitet und erfahren Sie in unserem kompakten, praxisnahen Vortrag, was Sie zur Umsetzung der E-Rechnung in Ihrem Unternehmen wissen müssen.
Wir informieren Sie über die aktuellen gesetzlichen Hintergründe und Vorgaben, erläutern die geltenden Übergangsfristen und zeigen Ihnen, wie die gängigen Rechnungsformate ZUGFeRD und XRechnung verwendet werden.Wir laden Sie ein, sich bei einem Vortrag zu diesem Thema bei uns am Standort in Wildau zu informieren und offene Fragen mit uns zu diskutieren.
Inhalte:
- Gesetzliche Grundlagen, Übergangsfristen und Ausblick auf das elektronische Meldesystem für Rechnungen
- Abgrenzung der Begriffe digitale Rechnung und E-Rechnung
- Übersicht über verschiedene E-Rechnungsformate und deren Einsatzszenarien
- Praktischer Einsatz und Mehrwert für die Buchführung und weitere Unternehmensbereiche
Ansprechpartner
Betriebsberaterin (Außenstelle Königs Wusterhausen)
Telefon 03375 2525-63
Telefax 03375 2525-62
Wann: 03.03.2026 um 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr
Wo: Bildungs- und Servicezentrum LDS, Schwartzkopffstraße 1/Halle 21 [LOK 21], 15745 Wildau
Veranstalter: Handwerkskammer in Kooperation mit ITSM GmbH
Anmeldefrist: 02.02.2026 bis 02.03.2026
Anfahrtsplan: