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Meldepflicht für Kassen

Wirtschaftsförderung/Fachkräftesicherung

ZDH-Online-Seminar

Im Zuge des sogenannten Kassengesetzes wurde zum 1. Januar 2020 eine Mitteilungspflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme eingeführt. Nach acht Jahren Entwicklungszeit ist das Meldeverfahren für Kassensysteme seit dem 1. Januar 2025 verfügbar. Die von der Finanzverwaltung festgelegte Übergangsregelung zur Mitteilungspflicht endet am 31. Juli 2025. Allerdings beantworten die veröffentlichte Ausfüllanleitung sowie die „FAQ-Kassen“ nur einen Teil der in der Praxis auftretenden Fragen. Vor diesem Hintergrund veranstaltet der ZDH eine Online-Informationsveranstaltung für Mitglieder der Handwerksorganisation und Handwerksbetriebe.

Diese soll eine umfassende Orientierung bieten und bei der Erfüllung der neuen Verpflichtung unterstützen.Für die Veranstaltung konnten zwei ausgewiesene Experten als Referenten gewonnen werden.

Die Teilnehmer erhalten wertvolle Einblicke in die folgenden Themenbereiche:

  • Melde- und nichtmeldepflichtige Aufzeichnungssysteme
  • Wer meldet wann? | Art und Umfang der Meldung
  • Inhalte der Übermittlung
  • Weiterführende Hinweise

ZUR ANMELDUNG



Wann: 27.06.2025 um 09:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Wo: Online-Veranstaltung

Referent: Frau Wittmeier (Steuerberaterin, Diplom-Finanzwirtin (FH) und Herr Gerd Achilles (Diplom-Finanzwirt (FH), Dozent und Autor)

Veranstalter: ZDH (Zentralverband des Deutschen Handwerks)