22.05.2014Neue Anforderungen an Handwerksbetriebe beim Transport von Abfall
Mit Inkrafttreten der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) zum 1. Juni 2014 werden neue Anforderungen an Handwerksbetriebe beim Transport von Abfall gestellt.
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Mit Inkrafttreten der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) zum 1. Juni 2014 werden neue Anforderungen an Handwerksbetriebe beim Transport von Abfall gestellt.
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Mit dem Handwerkermobil sind Mitarbeiter der Handwerkskammer Cottbus regelmäßig in den vier Landkreisen des Kammerbezirkes unterwegs.