Mindestlohn
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6 Monate Mindestlohn - Eine Bilanz

Die gute Nachricht: Die Befürchtung, der Mindestlohn würde hunderttausende Jobs kosten und viele Betriebe ruinieren, hat sich bislang nicht realisiert. Was bundesweit gilt, kann die HWK Cottbus bestätigen. Die meisten Handwerker haben bereits vor dem Jahreswechsel 8,50 Euro verdient oder lagen nicht weit darunter, so dass kleinere Steigerungen bei den Personalkosten für die meisten Betriebe verkraftbar waren.

Die politische Diskussion hatte sich schon früh auf die Dokumentationspflichten verlagert – gleiches gilt für Schwerpunkt der Beratungen. In erste Linie kommt die Kritik an den Dokumentationspflichten aus den Reihen der Arbeitgeber. Nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) sind Arbeitgeber bestimmter Branchen und bei der Beschäftigung von Minijobbern verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter aufzuzeichnen. Die Dokumentationspflicht gilt dabei für alle Beschäftigten, die im Monat weniger als 2.958 Euro brutto verdienen und für die der Arbeitgeber seine Aufzeichnungspflichten nach dem Arbeitszeitgesetz erfüllt.

Von Seiten der Arbeitnehmer wird die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns begrüßt, jedoch bestehen immer noch große Unsicherheiten, wenn Arbeitgeber die Aufzeichnungspflichten delegieren und wenn es um die Anrechnung von Vergütungsbestandteilen auf den gesetzlichen Mindestlohn geht.

Vom letzten Koalitionsgipfel zum Mindestlohn Ende April, wurden Nachbesserungen unter anderem bei der soeben erwähnten Entgeltgrenze von 2.958 Euro erwartet, es blieb aber lediglich bei einer Zwischenbilanz zur Umsetzung der Neuregelungen. Änderungen lehnte das Arbeitsministerium ab.

Insbesondere hinsichtlich der heiß diskutierten Dokumentationspflichten werden viele Ängste zu Unrecht geschürt. Denn bereits vor der Existenz des MiLoG hatten Arbeitgeber weiterhin Aufzeichnungspflichten und zwar nach dem Arbeitszeitgesetz. Jede Arbeitsstunde über acht Stunden am Tag war und ist sowieso zu notieren.
Ebenfalls für Gesprächsstoff sorgt die Haftung des Generalunternehmers, da es im Grunde keine Möglichkeit gibt, sich von dieser verschuldensunabhängigen Haftung durch vertragliche Vereinbarungen mit den Subunternehmern "freizuzeichnen". Auch in diesem Bereich werden Nachbesserungen gefordert.

In den Beratungen der Handwerkskammer hat sich gezeigt, dass der Unmut über die Regelung des MiLoG oft der fehlenden Kenntnis bezüglich der Umsetzung einzelner Bestimmungen geschuldet ist. Viele sog. Berater haben falsche Informationen verbreitet, oftmals nicht ganz uneigennützig. Daher leisten wir weiterhin Aufklärungsarbeit und bieten konkrete Hilfestellungen an.

Fazit:

Die politische Diskussion wird weitergehen. Für die Praxis können wir feststellen, dass sich der Mindestlohn etabliert hat. Die Nachfrage nach Beratungen wird weniger. Mit dem frühen und umfassenden Beratungs- und Informationsangebot hat die HWK Cottbus die Mitgliedsbetriebe erfolgreich begleitet.

Das ständig aktualisierte Informationsangebot finden Sie wie gewohnt unter www.hwk-cottbus.de/mindestlohn; wesentliche Neuerungen werden außerdem in den Newsletter aufgenommen.

Anne Kathrin Selka Juristin HWK Cottbus

Anne-Kathrin Selka

Rechtsberaterin

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