Außenwirtschaft

A1 - Bescheinigungen in Europa künftig elektronisch

Firmen, die Mitarbeiter ins Ausland entsenden, müssen die sogenannten A1-Entsendescheine vorher beim SV-Träger beantragen und den Mitarbeitern mitgeben. Der Schein dient als Nachweis der bestehenden SV-Pflicht in Deutschland. Ab sofort sind neue A1-Fragebögen zur Auslandsentsendung im Einsatz: Sie enthalten neue Formularfelder und ermöglichen präzisere Antworten. Ab 2017 sollen Arbeitgeber das Formular erstmals online aus dem Abrechnungsprogramm an den jeweiligen Sozialversicherungsträger übermitteln können. Ab 2018 sollen auch die ausstellenden Stellen die Bescheinigung auf elektronischem Weg zurücksenden. Nach Auswahl des Entsendelandes stehen alle Formulare als Druck- oder Onlineversion auf der Seite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA.de – Rubrik Arbeitgeber) zur Verfügung.

(Quelle: Techniker Krankenkasse/ HWK Lübeck und Flensburg).

Für Fragen rund ums Auslandsgeschäft und einer geplanten Mitarbeiterentsendung ins Ausland steht Ihnen Ihr Außenwirtschaftsberater gern zur Verfügung.