
Änderung der Ausbildungsvergütung im Kfz-Handwerk
Die Ausbildungsvergütung im Kraftfahrzeughandwerk wird rückwirkend ab 1. Juli 2025 und zum 1. August 2026 angehoben. Dies betrifft die Ausbildungsberufe Kfz-Mechatroniker, Fachpraktiker für Kfz-Mechatronik, Fahrzeuglackierer, Automobilkaufmann, Kaufmann für Büromanagement, Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker und Fachkraft für Lagerlogistik.
Die Tarifgemeinschaft des Mitteldeutschen Kraftfahrzeuggewerbes (TG MDK) und die IG Metall einigten sich zu folgenden neuen tariflichen Ausbildungsvergütungen.
Folgende Änderungen sind bei neuen bzw. bereits bestehenden Ausbildungsverträgen zu beachten:
Tarif ab 1. Juli 2025 | mindestens zu zahlen seit 1. Juli 2025 | ab 1. August 2026 | |
1. Lehrjahr | 1.040,00 Euro | 832,00 Euro | 1.088,00 Euro |
2. Lehrjahr | 1.060,00 Euro | 848,00 Euro | 1.126,00 Euro |
3. Lehrjahr | 1.080,00 Euro | 921,00 Euro | 1.178,00 Euro |
4. Lehrjahr | 1.120,00 Euro | 955,00 Euro | 1.224,00 Euro |
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Ausbildungsvergütung entsprechend diesem Tarifabschluss angemessen sein muss. Eine Vergütung ist unangemessen, wenn sie mehr als 20 Prozent unter der tariflichen Vergütung bzw. unter der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung liegt.