Richter Hammer
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Änderung des Handelsregisters im Altkreis K. Wusterhausen

Ab dem 1. Januar 2013 ist für den Altkreis Königs Wusterhausen nicht mehr das Handelsregister Potsdam, sondern das Amtsgericht Cottbus zuständig. Die bisher in Potsdam registrierten Betriebe werden an das neu zuständige Gericht in Cottbus übergeben. Damit ändert sich für diese Betriebe ebenfalls die Registernummer der Handelsregistereintragung.

Die Umstellung wird voraussichtlich bis Ende des ersten Quartals 2013 dauern. Bis dahin sind die bisherigen Registernummern weiterhin gültig.

Die Umtragung ist für die Betriebe kostenfrei. Jedoch müssen sie ihre Geschäftsbriefe, Bestellformulare, Impressum auf der Homepage etc. auf eigene Kosten unverzüglich ändern.

Die Änderung des Gerichtsbezirks ist im Artikel 2 des Gesetzes zur Neuordnung von Land-, Amts- und Arbeitsgerichtsbezirken und zur Änderung von Vorschriften der Gerichtsorganisation geregelt. Die Veröffentlichung erfolgte im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Brandenburg Teil I Nummer 32 vom 19.12.2011.

Im Bereich der Handwerkskammer Cottbus sind derzeit ca. 260 Betriebe von der Neuregelung betroffen.