
Hinweis auf handwerksrelevante NeuregelungenÄnderungen im Führerscheinrecht
Neue Bestimmungen im Führerscheinrecht
Seit dem 19. Januar 2013 gelten zudem neue Bestimmungen im Fahrerlaubnisrecht. Demnach beträgt die Gültigkeitsdauer für alle ab dem ab diesem Tag ausgestellten Führerscheine eine Befristung auf 15 Jahre. Ausnahmen bestehen hier für die Klassen C und D, die jeweils auf fünf Jahre befristet sind. Laut der Sachverständigenorganisation Dekra ermöglicht die Einführung einer Gültigkeitsdauer, neuste Maßnahmen zum Schutz gegen Fälschungen anzuwenden.
Laut Dekra müssen alte Führerscheine nicht umgetauscht werden und bleiben bis 2033 gültig. In den 27 Mitgliedstaaten der EU existieren derzeit 110 verschiedene Führerscheinmuster. Dies führt zu Transparenzproblemen für Bürger, Ordnungskräfte und Fahrerlaubnisbehörden und zur Fälschung von Dokumenten. Um dem entgegenzuwirken müssen spätestens bis zum 19.1.2033 alle vor dem 19.1.2013 ausgestellten Führerscheine umgetauscht werden. Bei der Verlängerung der Gültigkeit muss lediglich ein Passbild vorgelegt und die Verwaltungsgebühr gezahlt werden.
Gesetzlich festgeschriebene Kosten
Termine für die Führerscheinprüfung vereinbart in aller Regel die Fahrschule. Und auch das Prüfergebnis wird protokolliert. Die Gebühren für die Führerscheinprüfung sind dabei gesetzlich festgelegt. In der Klasse A fallen für die Theorieprüfung 20,83 Euro an. Für die praktische Prüfung werden 112,81 Euro an. Die theoretische Prüfung für Klasse B kostet ebenfalls 20,83 Euro. Die praktische Prüfung kosten 84,97 Euro.
Mehr Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des ZDH: http://www.zdh.de/themen/wirtschaft-energie-umwelt/verkehr/berufskraftfahrerqualifikationsgesetz.html