Steuer
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Aktuelles zur elektronischen Lohnsteuerkarte

Ab 2013 plant die Finanzbehörde die Einführung der elektronischen Lohsteuerkarte. Für beide Seiten Arbeitgeber und -nehmer resultieren daraus Rechte und Pflichten. Dazu hat das Bundesfinanzministerium ein Anwendungsschreiben zur Durchführung des Lohnsteuerabzuges auf der Grundlage der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale veröffentlicht. Hier geht es zu dem Schreiben.

Mit Stand 01.11.2012 liegt ein Leitfaden für Lohnbüros mit dem Titel "Erste Hilfe für Arbeitgeber und Arbeitnehmer beim Auftreten der häufigsten Abweichungen und Problemstellungen beim Abruf" vor. Bitte beachten Sie den Download.

Kleine Betriebe mit Beschäftigten, die keine Möglichkeit der Teilnahme am elektronischen Lohnsteuerabzugsverfahren haben, können den folgenden Antrag auf Nichtteilnahme stellen.