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Allgemeinverbindlicher Tarifvertrag im Elektrohandwerk

Nachdem im vergangenen Dezember der Tarifvertrag für das Elektrohandwerk, für Tätigkeiten, die "außerhalb des Betriebes" erbracht werden, mit Wirkung vom 1. Januar 2014 für allgemeinverbindlich erklärt wurde, gibt es jetzt einen weiteren Mindestlohn für die Branche. Dieser folgt aus einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung durch das Land Brandenburg des Berlin-Brandenburger-Tarifvertrags vom 28. August 2013, die im Bundesanzeiger vom 14. Januar 2014 veröffentlicht wurde.

Der Mindestlohn beträgt nun, egal wo Gearbeitet wird, für Gesellen 9,61 Euro und steigt nach dem ersten Gesellenjahr bzw. nach der Probezeit auf 10,17 Euro (Entgeltgruppe E3 bzw. E4). Die Regelung gilt rückwirkend zum Jahresanfang 2014. Der (Bundes)Mindestlohn lag bisher bei 9,10 Euro.

Ein Meister, der die Voraussetzungen für eine Eintragung in die Handwerksrolle aufweist, muss mindestens 13,56 Euro/h verdienen. Der Berlin-Brandenburger Tarifvertrag läuft zunächst bis Ende 2015. Der Tarifvertrag kann bei den Tarifparteien, d.h. beim Landesinnungsverband der Elektrotechnischen Handwerke Berlin/Brandenburg und bei der IG Metall bezogen werden.