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Arbeitgeber dürfen ab dem ersten Tag ein Attest vom arbeitsunfähigen Arbeitnehmer fordern

 

Ein Arbeitgeber ist berechtigt, schon am ersten Tag der Erkrankung des Arbeitnehmers eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu verlangen. Besondere Voraussetzungen müssen dafür nicht erfüllt sein. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 14. November 2012 (Az.: 5 AZR 886/11). Zur Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichtes