Teil 19 Ausbildungskalender_04 11 19
HWK Cottbus

Serie (19): "Ihr Ausbildungsberater informiert"Arbeitszeit in der Berufsausbildung

In regelmäßigen Abständen erhalten wir Ausbildungsberater Fragen zur Arbeitszeit. Wobei die im Berufsausbildungsvertrag festgelegte Arbeitszeit  Ausbildungszeit ist.

Grundsätzliche ist zu unterscheiden, ob der Berufsausbildungsvertrag mit einem minderjährigen Lehrling, geregelt durch Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), oder mit einem volljährigen Lehrling, geregelt durch Arbeitszeitgesetz (ArbZG), abgeschlossen wurde. In der folgenden Gegenüberstellung haben wir Ihnen die wichtigsten Fakten aufgelistet.



Tägliche Arbeitszeit:

unter 18 Jahreüber 18 Jahre

§ 8 JArbSchG
8 Stunden täglich an 5 Wochentagen, 40 Stunden wöchentlich

§ 3 Satz 1 ArbZG
8 Stunden werktäglich, maximal 48 Stunden wöchentlich

§ 21 JArbSchG
(Überschreitungen) in Notfällen, bei unaufschiebbaren Arbeiten wenn keine erwachsenen Beschäftigten zur Verfügung stehen 

§ 3 Satz 2 ArbZG
Bis zu 10 Stunden werktäglich, wenn innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Arbeitszeitüberschreitung ist innerhalb von 3 Wochen in Freizeit abzugelten



Sabine Kurth

Ausbildungsberaterin

Telefon 0355 7835-166

Telefax 0355 7835-288

kurth--at--hwk-cottbus.de



Ruhepausen:

§ 11 JArbSchG
4,5 - 6 Stunden = 30 min
über 6 Stunden = 60 min
Nach spätestens 4,5 Std. muss eine Pause von mind. 15 min erfolgen.

§ 4  ArbZG
6 - 9 Stunden = 30 min
über 9 Stunden = 45 min

Nach spätestens 6 Std. muss eine Pause von mind. 15 min erfolgen.
Pausen können in jeweils 15 min Dauer aufgeteilt werden.

§ 14 JArbSchG
Nur von 6 bis 20 Uhr.

§ 5 ArbZG
Die Ruhezeit von Arbeitstag zu Arbeitstag beträgt mindestens 11 Stunden.

§ 16 JArbSchG
Nicht an Samstagen ( Ausnahme: Bäcker, Konditoren, Friseure)

§ 17 JArbSchG
Nicht an Sonntagen



Was gehört zur Arbeitszeit?

Zur Arbeitszeit gehören auch:

Tarifvertragliche Regelungen beachten!

  • Ausbildungszeiten der überbetrieblichen
  • Lehrunterweisung
  • die Berufsschulzeit
  • Wegezeiten von Ausbildungsbetrieb zu  Baustellen oder Kunden

Zur Arbeitszeit gehören nicht:

Tarifvertragliche Regelungen beachten!

  • Fahrten zwischen Berufsschule, überbetrieblicher Ausbildungsstätte, Ausbildungsbetrieb und Wohnung
  • Ruhepausen von mindestens 15 Minuten  

Dauer

  • An- und Ablegen der Sicherheitskleidung
  • Waschen und Umkleiden


Arbeitszeitnachweis:

Überstunden

Über die vertraglich oder tariflich festgelegte Arbeitszeit hinausgehende tägliche Dauer der Ausbildungszeit.

Arbeitszeitkonto
Eine Überschreitung der höchstzulässigen Arbeitszeit ist unzulässig (§§ 8 und 21 a JArbschG).Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, alle über die täglichen 8 Stunden Arbeitszeit hinausgehenden Arbeitsstunden aufzuzeichnen und diese 2 Jahre aufzubewahren (§ 16 Abs. 2 iVm § 3 Satz 1 ArbZG).
Geleistete Überstunden, auch unzulässige Überstunden, sind zu vergüten.
Tarifliche Regelungen beachten!Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden     (§ 22 Abs. 1 Nr. 9 ArbZG).
Es ist dem Ausbildungsbetrieb überlassen, ob er die Überstunden vergütet, oder aber in Freizeit gewährt (§ 17 Abs. 3 BBiG)

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