
August: Neue Gesetze und wichtige Termine
Zum 1. August sowie im weiteren Verlauf des Monats treten einige neue Gesetze in Kraft. Neuerungen gibt es unter anderem in 25 Ausbildungsberufen, beim Elektrogesetz sowie bei der Kinderbetreuung. Die wichtigsten Änderungen im August 2018 in der Übersicht.
Kita
In Brandenburg ist seit August zumindest das letzte Kita-Jahr gebührenfrei. Die Bundeshauptstadt geht noch einen Schritt weiter. Als erstes Bundesland schafftBerlin die Kita-Gebühren komplett ab. Das bedeutet: Ab August fallen keine Kita-Gebühren mehr an, egal wie alt das Kind ist und wie lange es in der Kindertagesstätte untergebracht wird.
Ein Kostenfaktor, der in allen Bundesländern bestehen bleibt, sind die Beiträge für Verpflegung. Das sogenannte Essensgeld muss auch weiterhin von den Eltern bezahlt werden.
Ausbildungsberufe modernisiert
Ab 1. August gelten in mehreren Ausbildungsberufen modernisierte Ausbildungsordnungen. Vor allem technologische Entwicklungen und dieDigitalisierung machten die Änderungen notwendig. Entsprechend dem gewandelten Fachkräftebedarf wurde auch ein komplett neuer Ausbildungsberuf geschaffen: Kaufmann/-frau im E-Commerce.
In welchen Berufen zum 1. August modernisierte Ausbildungsordnungen in Kraft treten, kann der folgenden Übersicht entnommen werden:
- Anlagenmechaniker/Anlagenmechanikerin
Behälter- und Apparatebauer/Behälter- und Apparatebauerin
Chemikant/Chemikantin
Edelsteinschleifer/Edelsteinschleiferin
Elektroniker für Automatisierungstechnik/Elektronikerin für Automatisierungstechnik
Elektroniker für Betriebstechnik/Elektronikerin für Betriebstechnik
Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme/Elektronikerin für Gebäude- und Infrastruktursysteme
Elektroniker für Geräte und Systeme/Elektronikerin für Geräte und Systeme
Elektroniker für Informations- und Systemtechnik/Elektronikerin für Informations- und Systemtechnik
Fachinformatiker/Fachinformatikerin
Flachglastechnologe/Flachglastechnologin
Industriemechaniker/Industriemechanikerin
Informatikkaufmann/Informatikkauffrau
Informations- und Telekommunikationssystem-Elektroniker/Informations- und Telekommunikationssystem-Elektronikerin
Informations- und Telekommunikationssystem-Kaufmann/Informations- und Telekommunikationssystem-Kauffrau
Kaufmann/Kauffrau im E-Commerce
Konstruktionsmechaniker/Konstruktionsmechanikerin
Maßschuhmacher/Maßschuhmacherin
Mechatroniker/Mechatronikerin
Präzisionswerkzeugmechaniker/Präzisionswerkzeugmechanikerin
Prüftechnologe Keramik/Prüftechnologin Keramik
Steinmetz und Steinbildhauer/Steinmetzin und Steinbildhauerin
Verfahrenstechnologe Metall/Verfahrenstechnologin Metall
Werkzeugmechaniker/Werkzeugmechanikerin
Zerspanungsmechaniker/Zerspanungsmechanikerin
Elektrogesetz: Anwendungsbereich wird stark ausgeweitet
Zum 15. August wird das bestehende Elektrogesetz novelliert. Die Vorschrift regelt unter anderem Pflichten zum Vertrieb von Elektrogeräten und der Entsorgung von Elektroschrott. 2005 wurde es eingeführt, 2015 erweitert. Nun steht die nächste Änderung bevor. Ab August wird die Definition von Elektrogeräten erweitert. Der sogenannte offene Anwendungsbereich (Open Scope) tritt in Kraft. Alle Geräte, die in irgendeiner Weise elektrische Funktionen besitzen, fallen fortan in den Geltungsbereich des Elektrogesetzes. Also zum Beispiel auch Blinkschuhe oder Kunsthandwerk mit elektronischer Beleuchtung.
Für Verbraucher bedeutet das, dass entsprechende Produkte künftig auf einer entsprechenden Sammelstelle entsorgt werden müssen. Für Händler gilt, dass sie eine solche Sammelstelle unter Umständen einrichten müssen. Und für Hersteller, dass grundsätzlich alle Produkte mit Elektrokomponenten registriert werden müssen.
Neues Testverfahren bei Neuwagen
Wer aktuell mit dem Gedanken spielt, einen Neuwagen zu kaufen, sollte dies besser noch vor dem 1. September tun. Neu zugelassene Fahrzeuge müssen ab dann mit dem sogenannten WLTP- Testverfahren zertifiziert sein, was Auswirkungen auf die Kfz-Steuer hat. Experten schätzen, dass die Kosten um durchschnittlich 20 Prozent steigen werden.
Die neue Norm zur Abgasmessung soll Werte ermitteln, die näher an der Realtität sind. Realitätsnaher bedeutet aber in der Regel auch einen höheren CO2- Ausstoß, was wiederum einen höheren Kfz-Steuerbetrag zur Folge hat. Dieser berechnet sich nach Hubraum und CO2-Emissionen. Das neue Testverfahren gilt nur für neu zugelassene Fahrzeuge ab dem 1. September 2018. Die Kfz-Steuer für bereits zugelassene Fahrzeuge bleibt unverändert.