
Außergerichtliche Streitbeilegung: Ein Überblick
Gerichtsverfahren sind langwierig, manchmal wirtschaftlich riskant und kosten eine Menge Zeit, die keiner bezahlt. Aus diesen Gründen haben in den vergangen Jahren außergerichtliche Konfliktlösungen an Bedeutung und Beliebtheit gewonnen. Seit Anfang April ist das neue Verfahren der Verbraucherstreitschlichtung gesetzlich geregelt. Dieses kann allerdings nur von Verbrauchern initiiert werden. Daneben gibt es gerichtliche und außergerichtliche Mediationsverfahren und Güteverfahren im Handwerk. Zu letzteren zählt auch die Schlichtung bei der Handwerkskammer. Bei dieser laden wir Handwerker und Verbraucher ein, um einen Streit einer Lösung zuzuführen. Sämtliche Verfahren sind freiwillig. Voraussetzung bei allen Verfahren ist, dass die Parteien nicht auf ihrer Meinung beharren und kompromissbereit sind.
Der ZDH als Spitzenverband des Handwerks hat ein zweiseitiges Merkblatt „Praxis Recht“ erarbeitet, das einen guten Überblick zum Thema gibt.