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Baubegleitungszuschuss ab 1. April auch für Neubauvorhaben

Laut der Mitteilung der KfW ist ab dem 1. April 2016 auch für die Baubegleitung von Neubauvorhaben der Zuschuss im Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ (151/152, 153, 430) für Wohngebäude möglich.
In diesem Förderprogramm gewährt die KfW einen Zuschuss für die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen externen sachverständigen Energieberater. Der Energieberater führt dabei im Rahmen eines Neubaus oder Sanierungsobjekte die Planung der energetischen Maßnahmen durch und begleitet die Umsetzung der Baumaßnahme.

Durch die KfW wird für die energetische Fachplanung und Baubegleitung ein Zuschuss von 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 4.000 Euro pro Vorhaben gewährt. Dabei gilt als Vorhaben die Sanierung bzw. der Neubau eines Wohngebäudes zu einem KfW-Effizienzhaus. Gleichfalls können Einzelmaßnahmen an einem Wohngebäude gefördert werden.

Entsprechende Sachverständige sind in der Energieeffizienz-Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes eingetragen.

Axel Bernhardt

Technischer Berater

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