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Bei Netzentgelten mittelstandsgerechte Finanzierung sichern

Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, um die Netzentgelte für Kunden und Unternehmen bundesweit gleichmäßiger und gerechter zu verteilen. Die schrittweise Anpassung soll 2019 in Kraft treten und dann in Jahres-Schritten erfolgen, so dass Anfang 2023 bundesweit ein einheitliches Niveau erreicht wird.

Die Netzentgelte machen rund ein Viertel der Stromkosten aus. Vor allem in Ost- und Norddeutschland sind sie hoch - dort wird viel Ökostrom produziert, die Netze sind aber unzureichend ausgebaut und teurer als anderswo. Die Netzkosten fallen pro Kunde umso höher aus, je dünner ein Versorgungsgebiet besiedelt ist.

"Zwar ist die Intention, die Netzentgelte im Hinblick auf die Kosten der Übertragungsnetze bundesweit stärker anzugleichen, regionalpolitisch sinnvoll. Denn die Stromwende ist ein gesamtdeutsches Projekt, und es ist daher richtig, die bisher starken regionalen Unterschiede in der Stromkostenbelastung anzunähern". sagte Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). 

Aber bei den vorgesehenen Maßnahmen zur Reduzierung der Netzentgelte werden lediglich Verschiebungen vorgenommen, die jedoch nicht zu Entlastungseffekten bei  den Privathaushalten und beim Mittelstand führen. So sollte ein Bundesland, das sich für die teurere Erdverkabelung entschieden hat, auch die Kosten dafür übernehmen. Es kann nicht sein, dass diese regional anfallenden höheren Kosten der Erdverkabelung der neuen Nord-Süd-Trassen dann bundesweit den Endverbrauchern in Rechnung gestellt werden.

Die Anbindung von Offshore-Anlagen darf ebenfalls nicht schwerpunktmäßig auf Kosten der Privathaushalte und des Mittelstands gehen. Die im Gesetz vorgesehene Umlagestaffelung bei der Offshore-Haftungsumlage zugunsten von Großverbrauchern stellt für diese eine Strompreisbevorzugung dar. Diese tritt jetzt noch zusätzlich neben die bereits für Großunternehmen bestehende besondere Ausgleichsregelung bei der EEG-Umlage, wo bereits die geradezu absurde Situation besteht, dass Privathaushalte und Mittelstand die Vergünstigungen von Großverbrauchern bei der EEG-Umlage mitfinanzieren müssen.

Auch der weitgehende Wegfall der „vermiedenen Netzentgelte“ führt in der Summe zu keiner Entlastung für Privathaushalte und Mittelstand. Es ist zudem nicht nachvollziehbar, warum die Förderung bei neuen Kraft-Wärme-Koppelungs-Anlagen bis 2022 weitere viereinhalb Jahre fortgeführt werden soll, während sie bei EE-Stromanlagen bereits ab 2018 stufenweise abgeschmolzen werden. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen.“