Beratung im Bundesrat
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Beratung zu manipulationssicheren Kassen

Bundestag und Bundesrat haben sich in erster Lesung mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (Einführung von manipulationssicheren Kassen) befasst. Zu begrüßen ist, dass die Bundesländer keine Einführung einer allgemeinen Registrierkassenpflicht fordern. Allerdings gibt es auch Punkte, die noch verschärft werden sollen.



In einem Workshop "Kassenführung aktuell, gibt die Handwerkskammer Cottbus einen Überblick, wie die Kassenführung materiell und formell ab 1. Januar 2017 richtig zu gestalten ist und wie das Thema manipulationssichere Kassen weitergeht.

Termin für das Seminar Kassenführung aktuell:

13.10.2016 von 9.00 - 11.00 Uhr in Cottbus
27.10.2016 von 9.00 - 11.00 Uhr in Wildau

Manipulationssichere Kassen

Die im Regierungsentwurf vorgesehene besondere Anwendungsregelung für Kasseninvestitionen, die aufgrund der sog. Kassenrichtlinie 2010 zwischen dem 26. November 2010 und dem Zeitpunkt des allgemeinen Inkrafttretens (1. Januar 2020) angeschafft wurden und nicht aufgerüstet werden können, soll dem Bundesrat zufolge entfallen, so dass alle Unternehmen, die eine elektronische oder computergestützte Kasse einsetzen, ab dem 1. Januar 2020 den Manipulationsschutz sicherstellen müssen. Der Bundesrat begründet dies damit, dass in der Regel die heutigen Kassen nachrüstbar sein dürften und zudem durch eine besondere Anwendungsregelung ein falsches Signal gesetzt werden würde.

Dies lehnt der Zentralverband des Deutschen Handwerks nachdrücklich ab, da damit die Anknüpfung an den Abschreibungszeitraum aufgegeben und der Investitionsschutz bedeutend eingeschränkt wird. Zum anderen fehlt es aufgrund der bisher nicht feststehenden Anforderungen an die technische Sicherheitseinrichtung aktuell an einer gesicherten Informationsgrundlage, anhand derer sich die Aussage des Bundesrates zu der Frage der Nachrüstbarkeit bestätigen lässt.

Der Bundesrat spricht sich darüber hinaus zur leichteren Nachprüfbarkeit, ob der Geschäftsvorfall einzeln festgehalten, aufgezeichnet und durch die Sicherheitseinrichtung erfasst wurde, für die Einführung einer Belegausgabepflicht aus. Ergänzend soll dadurch das Entdeckungsrisiko für Geschäfte an der Kasse vorbei erhöht werden. 

Kritisch ist anzumerken, dass die Bürokratiekosten für die Unternehmen steigen würden und dass für die einfachere Nachprüfbarkeit durch die Finanzverwaltung die bisher im Regierungsentwurf enthaltene Ausgabepflicht auf Verlangen aus-reichend ist. Ob an der Kasse vorbei Einnahmen erfasst werden, kann die Finanzverwaltung auch durch Beobachtungen des Geschäftsverkehrs im Rahmen der unangekündigten Kassen-Nachschau erkennen.

Im Anhang finden Sie eine Zusammenfassung der Beratungen als pdf-Dokument.

Kuba 1jpg HWK Cottbus

Doreen Kuba

Berater

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