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Berlin erhöht Vergabemindestlohn auf neun Euro

Seit dem 1. August gilt in Vergabeverfahren der Berliner Vergabestellen ein Vergabemindestentgelt von 9 Euro pro Stunde. Darüber informiert die Auftragsberatungsstelle des Landes Brandenburg e.V.

Bereits vor Inkrafttreten der Rechtsverordnung begonnene Vergabeverfahren werden nach altem Recht beendet. Als Beginn eines Vergabeverfahrens gilt grundsätzlich der Zeitpunkt der Veröffentlichung der Bekanntmachung. Nach Auffassung der Senatsverwaltung ist bei Vergabeverfahren ohne öffentlichen Wettbewerb der Zeitpunkt der Entscheidung über die Art des Verfahrens als Beginn des Verfahrens anzusehen.

Das bisherige Berliner Vergabemindestentgelt von 8,50 Euro pro Stunde spielte bereits seit Heraufsetzung des bundesweiten Mindestlohns zum 1. Januar 2017 auf 8,84 EUR keine Rolle mehr. 

Hintergrund:
In Brandenburg gilt dem 1. Oktober 2016, bei öffentlichen Aufträgen ein Mindestlohn von neun Euro. Unnötig, kompliziert und teuer sei es, wenn die Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen andere Anforderungen erfüllen müssten als bundesweit gelten, kritisierte die Opposition das Gesetz.