Energieeffizienz
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Bessere Förderung hocheffizienter Querschnittstechnologien

Zum 1. Januar 2014 treten Neuregelungen in der Förderrichtlinie für hocheffiziente Querschnittstechnologien in Kraft. Folgende Änderungen werden unter anderem vorgenommen:

Änderungen bei den Einzelmaßnahmen
• Förderung von LED- Beleuchtungsanlagen sowie tageslichtabhängige Steuerung und Regelung (begrenzt auf das Jahr 2014)
• Mindestinvestitionsvolumen nur noch 2.000 Euro

Änderungen bei der systematischen Optimierung
• Förderung jeglicher Arten von Wärmerückgewinnungsanlagen sowie von Kompressoren bei der systematischen Optimierung möglich
• keine Förderung mehr von Anlagen zur Kälteerzeugung und deren Komponenten sowie Kühlmittelleitungen für Wasser und Sole
• Klarstellung, dass komplette Produktionsanlagen, Maschinen oder Maschinensysteme bei denen einzelne förderfähige Querschnittstechnologien und deren Energieeffizienz nicht gesondert ausgewiesen werden können, nicht förderfähig sind.

Allgemeine Änderungen
Inanspruchnahme von zinsvergünstigten Darlehen der KfW oder der Landesbanken für die Refinanzierung bei Maßnahmen ab 2014 zulässig, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt.

Die überarbeiteten Antragsformulare und Merkblätter werden auf der BAFA Internetseite ab 1. Januar 2014 eingestellt.

Weitere Informationen der BAFA finden Sie hier.

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Axel Bernhardt

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