Präsident Peter Dreißig
HWK Cottbus

Bestätigt: Peter Dreißig einstimmig wiedergewählt

HWK-Präsident bleibt im Geschäftsführenden ZDH-Präsidium: Der Präsident der Handwerkskammer Cottbus (HWK), Bäckermeister Peter Dreißig, wurde erneut in das Geschäftsführende Präsidium sowie in das Präsidium des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) gewählt. Die Mitglieder der Vollversammlung des ZDH in Dortmund bestätigten den Gubener am heutigen Tag.

"Ich freue mich über die Wiederwahl und die Bestätigung meiner bisherigen Tätigkeit. Als Stimme des ostdeutschen Handwerks im Spitzenverband des Deutschen Handwerks heißt es für mich auch künftig, den engen Kontakt zwischen den einzelnen Organisationen des Handwerks in Ostdeutschland zu halten, Informationen auszutauschen und Erfahrungen aus anderen Regionen zu bündeln. Ziel ist es, die bestmögliche Interessenvertretung für das Handwerk wahrzunehmen und dessen Strahlkraft als ´Wirtschaftsmacht von nebenan` weiter zu erhöhen", sagt Peter Dreißig zu seiner erneuten Wahl in beide Gremien des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks.

Einen wesentlichen Schwerpunkt seiner Tätigkeit sieht der HWK-Präsident auch in der Förderung der Handwerker von morgen und der Sicherung des Fachkräftenachwuchses. "Ich setze mich für eine Stärkung der betrieblichen Ausbildung ein. Denn nur durch eine qualitativ hochwertige Ausbildung ist es möglich, den hohen Standard im Handwerk aufrechtzuerhalten. Gute Qualität ist es, die unsere Kunden erwarten, und diese können wir ihnen nur mit bester Vorbereitung auf das Berufsleben geben", betont der 61-jährige Bäckermeister.

Hintergrund:
Der ZDH ist ein Zusammenschluss von 53 Handwerkskammern, 36 Zentralfachverbänden des Handwerks sowie wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Einrichtungen. Er vertritt die Interessen des deutschen Handwerks auf Bundes- sowie internationaler Ebene. Das Geschäftsführende Präsidium des ZDH setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen. Hierbei handelt es sich um den Präsidenten, zwei Vizepräsidenten sowie zwei weiteren Mitgliedern. Diese müssen selbstständig einen Handwerksbetrieb führen.