
Betroffene bitte bis 3. Januar 2024 zurückmeldenBeteiligung möglich: Stellungnahme zur Planung „Windenergienutzung“
Die Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald beabsichtigt, durch die Aufstellung eines sachlichen Teilregionalplans, 48 Vorranggebiete in Südbrandenburg für die Errichtung von Windenergieanlagen und Windenergieparks festzusetzen. Die Handwerkskammer hat die Möglichkeit, dazu eine Stellungnahme abzugeben. Sie können sich ebenfalls beteiligen.
Es handelt sich dabei um einen Flächenumfang von 16.990,15 Hektar. Betroffen sind alle Landkreise im Kammerbezirk. Das Brandenburgische Windenergieanlagenabstandsgesetz (BgbWEAAbG) legt einen Abstand von 1.000 Meter zu vorhandenen und geplanten Wohngebieten fest. Für Gewerbebetriebe gibt es keine Abstandsregelung. Somit wäre eine Bebauung in direkter Nähe zu Ihrem Betrieb möglich. Ungewiss ist nach jetzigem Planungsstand zudem auch, welche Größe die Windenergieanlagen haben werden. Nach heutiger moderner Bauart können 250 m und mehr realisiert werden. Dies kann zu erheblichen Einschränkungen beispielweise durch Lärm oder Schattenwurf führen. Auch ist beabsichtigen eine Rotorout-Regelung umzusetzen. Damit wäre es gestattet, dass die Rotorblätter der Windenergieanlagen auch außerhalb der festgelegten Windenergiegebiete liegen dürfen.
Bitte um Ihre Unterstützung
Sollten Sie betroffen sein, steht es Ihnen frei eine eigenständige Stellungnahme an die Regionale Planungsstelle zu verfassen oder sich bei uns, als Träger öffentlicher Belange, zu melden. Gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer Cottbus beabsichtigen wir eine umfangreiche Stellungnahme zu erarbeiten. Dabei sind wir auf Ihre Hilfe, in Form von Rückmeldungen angewiesen.
Die Planungsunterlagen und die Festlegungskarte können Sie unter
www.region-lausitz-spreewald.de abrufen. Ihre Rückinformation erbitten wir bis zum 3. Januar 2024.
Ansprechpartner
Technischer Berater
Telefon 0355 7835-157
Telefax 0355 7835-284