
Bildungsscheck
Förderung für Mitarbeiter durch die ZAB
Was wird gefördert?
Bildungsmaßnahmen zur individuellen und arbeitsplatzunabhängigen beruflichen Weiterbildung (Kurs- und Prüfungsgebühren)
Wer kann einen Antrag stellen?
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg;
Nicht gefördert werden: Angestellte des öffentlichen Dienstes, Auszubildende und Studierende (Ausnahmen bei berufsbegleitend Studierenden möglich); Personen, die Leistungen nach SGB II (außer sog. Aufstocker) oder SGB III erhalten und Selbständige
In welchem Umfang wird gefördert?
- Zuschuss für Ausgaben von Weiterbildungsmaßnahmen inkl. Prüfungsgebühren mit bis zu 50 Prozent
- Mindestausgaben für Weiterbildungen je Antrag: 1.000 Euro
- maximal 3.000 Euro p.P. und Antrag
- Antragstellungen 1 mal pro Kalenderjahr möglich
Wann kann ich mich anmelden?
nach Antragstellung bei der ILB ist eine verbindliche Anmeldung, der Abschluss eines Weiterbildungsvertrages förderunschädlich. Das Risiko liegt beim Antragsteller.

Johannes Mattner
Berater
Altmarkt 17
03046 Cottbus
03046 Cottbus

Elisa Kruschel
Beraterin
Altmarkt 17
03046 Cottbus
03046 Cottbus