Dieselverbot 2018
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Bund gibt bis zu 5.000 Euro für Hardware-Nachrüstung

Die Bundesregierung fördert die Nachrüstung von Handwerker- und Lieferfahrzeugen mit bis zu 5.000 Euro. Anträge können schon jetzt gestellt werden – ein zugelassenes Nachrüstsystem gibt es noch nicht.

Das Bundesverkehrsministerium hat die Förderbestimmungen für die Hardwarenachrüstungen von Handwerker- und Lieferfahrzeugen konkretisiert. So will der Staat die Nachrüstung größerer Lieferfahrzeuge zwischen 2,8 und 7,5 Tonnen mit bis zu 5.000 Euro unterstützen. "Handwerker- und Lieferfahrzeuge zum Beispiel von Glaserbetrieben oder Paketzustellern sind tagtäglich in unseren Innenstädten unterwegs", teilte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) mit. "Mit einer Hardware-Nachrüstung dieser Kleinlaster lassen sich bis zu 85 Prozent der Stickoxide einsparen", fügte er hinzu.

Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen

Bis Ende 2020 stehen dafür 333 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden Fahrzeughalter in den betroffenen 65 Städten und angrenzenden Landkreisen mit entsprechenden Grenzwertüberschreitungen und solche, die dort ein Viertel ihres Umsatzes erwirtschaften. Berlin ist eine dieser 65 Städte.

Der Zuschuss ist bei Fahrzeugen unter 3,5 Tonnen auf 3.800 Euro und ab 3,5 Tonnen auf 5.000 Euro begrenzt. Dafür muss das Geld bis zum 31. Mai 2019 beantragt werden. Danach liegen die Grenzen bei 3.000 beziehungsweise 4.000 Euro.

Wie das Verkehrsministerium mitteilte, liegen die Kosten für die Hardware-Nachrüstungen bei leichten Handwerkerfahrzeugen bei 4.000 bis 8.000 Euro pro Fahrzeug. Bei schweren Fahrzeugen bei 6.000 bis 12.000 Euro. Dabei sei "die Höhe des Zuschusses abhängig von der Unternehmensgröße", hieß es weiter. Kleine Betriebe erhielten bis zu 60 Prozent der Umrüstungskosten, mittlere Betriebe bis zu 50 Prozent und große Betriebe bis zu 40 Prozent, heißt es in der Förderrichtlinie.

Anträge können seit Jahresanfang bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) gestellt werden. Auf Nachfrage hieß es dort: "Grundsätzlich erhöht sich die Chance auf den Erhalt von Fördermitteln, je eher ein Antrag gestellt und dieser nach den geltenden Anforderungen vervollständigt wurde." Dabei könnten auch "geschätzte Angaben" abgegeben werden.