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Bundesfinanzhof: 1 Prozent Regelung unbedenklich

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem am 06. März 2013 veröffentlichten Urteil (Az. VI R 51/11) entschieden, dass gegen die 1%-Regelung auf Grundlage des Bruttolistenneupreises keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen. Wir bitten um Kenntnisnahme.

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