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Vorhaben spaltet die BaubrancheBundesregierung will öffentliche Aufträge schneller vergeben

Das nationale Vergaberecht soll künftig laut Regierung "einfacher, flexibler, schneller und digitaler werden". Aber schon vor der nötigen Zustimmung des Bundesrates sorgt das vom Kabinett beschlossene Gesetz zur Vergabebeschleunigung für harte Diskussionen – vor allem in der Bauwirtschaft, wie die Deutsche Handwerkszeitung schreibt.

Im Zentrum der Kontroverse steht der Umgang mit dem sogenannten Losgrundsatz, der vorschreibt, große Aufträge in kleinere Teile zu zerlegen. So sollen auch kleine und mittlere Unternehmen eine Chance auf den Zuschlag erhalten. Laut Bundesregierung hält das neue Gesetz an diesem Grundsatz fest, "weil es gut für den Mittelstand ist". Es sind jedoch Ausnahmen vorgesehen. Wenn besondere Eile geboten ist, etwa bei Infrastrukturprojekten des Sondervermögens oder bei Aufträgen von Sicherheitsbehörden, soll eine Gesamtvergabe an ein einziges Unternehmen möglich sein. Für den Sicherheitsbereich sollen diese Ausnahmen bis 2030 gelten.

Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), begrüßt den Beschluss. Die Bundesregierung bekenne sich damit zum Grundsatz der Losvergabe. Dies sichere "faire Wettbewerbsbedingungen und eine breite Beteiligung mittelständischer Betriebe", so Schwannecke. Der ZDH appelliert an Bundestag und Bundesrat, eine Aufweichung der Losvergabe zu verhindern.

Kritik kommt vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie. Der Gesetzesentwurf leiste "keinen Beitrag dazu, das Bauen in Deutschland zu beschleunigen und bezahlbarer zu machen", erklärt der stellvertretende Hauptgeschäftsführer René Hagemann. Er wirke "wie ein Anti-Bau-Turbo". 

Eine differenziertere Einschätzung kommt vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB). Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa spricht von einem "ausgewogenen Kompromiss" und einem "tragfähigen Mittelweg". Der Entwurf sorge für die nötige Geschwindigkeit bei wichtigen Infrastrukturprojekten, ohne dabei die bewährte Struktur der mittelständisch geprägten Bauwirtschaft aufs Spiel zu setzen, so Pakleppa.

Höhere Grenze für Direktaufträge

Künftig können Behörden Aufträge bis zu einem Wert von 50.000 Euro direkt an ein Unternehmen vergeben, ohne eine formale Ausschreibung zwischen mehreren Anbietern starten zu müssen. Bisher lag diese sogenannte Direktauftragswertgrenze deutlich niedriger.

Laut Bundesregierung sollen durch diese und weitere Maßnahmen Nachweispflichten für Unternehmen reduziert und die elektronische Kommunikation gestärkt werden. Die Regierung rechnet mit jährlichen Einsparungen von fast 380 Millionen Euro für Verwaltung und Wirtschaft.



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