Checkliste
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So vermeiden Sie FehlerCheckliste für die Beantragung von Kurzarbeitergeld

Da bei der Agentur für Arbeit vermehrt unvollständige Anträge auf Erstattung des Kurzarbeitergeldes eingehen und damit eine zügige Bearbeitung der Anträge erschwert wird, hat die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg für Arbeitgeber und Steuerbüros eine Checkliste für die Beantragung von Kurzarbeitergeld zusammengestellt. Diese soll das Ausfüllen des Antrags erleichtern.



Nachstehend möchten wir Sie noch auf weitere Informationen zu dem Antragsverfahren hinweisen, die die Agentur für Arbeit mitgeteilt hat:

  • Die Bundesagentur für Arbeit hat das Antrags- und Abrechnungsverfahren für das Kurzarbeitergeld vereinfacht. Unter anderem wurde ein einseitiger Kurzantrag bereitgestellt, der auf die absolut notwendigen Angaben für die Auszahlung begrenzt wurde. Alle Formulare sind im Internet unter www.arbeitsagentur.de/unternehmen/download-center-unternehmen verfügbar. Die Anträge können online gestellt oder ausgefüllt werden. Bei der Übersendung per Post ist darauf zu achten, dass die Unterlagen an die Postanschrift mit der Großempfänger-Postleitzahl gesandt werden.
  • Die Betriebe sollten bei der Beantragung darauf achten, dass die aktuelle Betriebsadresse und die korrekte Bankverbindung gut lesbar sind sowie in der Abrechnungsliste zu den einzelnen Arbeitnehmern alle erforderlichen Angaben (z.B. Umfang des Arbeitsausfalls, Soll- und Ist-Entgelt) enthalten und die Anträge unterschrieben sind. Wenn Veränderungen beim Personal eingetreten sind, z.B. Kündigungen oder Neueinstellungen erfolgten, ist dies der Arbeitsagentur ebenfalls mitzuteilen.
  • Die Angaben zu der tatsächlich eingetretenen Kurzarbeit und den darauf entfallenden SV-Beiträgen werden arbeitnehmerbezogen abgerechnet. Diese Daten stehen erst nach Ablauf des Monats fest, deswegen sind die Anträge monatlich nachträglich bei der Agentur für Arbeit einzureichen.
  • Häufig erstellen Steuerbüros die Abrechnungsunterlagen für die Betriebe: Damit die Unterlagen nicht jedes Mal vom Arbeitgeber unterschrieben werden müssen, reicht es aus, mit dem ersten Antrag eine Vollmacht, die sich auf Kurzarbeitergeld bezieht, für das Steuerbüro einzureichen. Ein Muster ist der Checkliste beigefügt.
  • Wenn in bereits vorliegenden Anträgen Angaben fehlen, kontaktieren die Mitarbeitenden der Arbeitsagentur die Betriebe. Fehlende Angaben können, soweit möglich, unbürokratisch ergänzt werden. Eine erneute Antragstellung ist nicht erforderlich.


 



Checkliste



 Häufige Fehler laut Agentur für Arbeit

  • Fehlende Angabe der Gesamtbeschäftigtenzahl im Kurzarbeitergeldantrag
  • Fehlerhafte Angabe zu Gesamtbetrieb/Betriebsabteilung
  • Fehlende Anzeige für Kurzarbeit
  • Keine fristgerechte Anzeigenstellung durch den Arbeitgeber
  • Unvollständig ausgefüllte Antragsunterlagen, z.B. keine Angabe der Bankverbindung
  • Angabe von Gesellschafter-Geschäftsführern in der Abrechnungsliste ohne Nachweis der Gesellschafteranteile
  • Verwendung veralteter Antragsunterlagen
  • Unvollständige Einreichung der Unterlagen, z.B. fehlende Abrechnungsliste, fehlende Vollmacht für das Steuerbüro


Außerdem hat der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen darauf hingewiesen, dass es vermehrt zu Fehlern bei der Beantragung und Abrechnung von Krankengeld in Höhe von Kurzarbeitergeld kommt. Dies betrifft insbesondere die Abgrenzung von Ansprüchen auf Krankengeld und Kurzarbeitergeld. Aktuell werden viele Anträge bei Krankenkassen gestellt, bei denen eigentlich die Arbeitsagenturen zuständig wären.



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