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Corona: Update zu Außenwirtschaft

Täglich kommen neue Corona-Informationen von anderen Ländern. Wir bringen Sie mit einem Update immer auf den neuesten Stand - soweit das uns möglich ist.

1. Allgemeine Informationen

Für deutsche Staatsangehörige bestehen keine Einreisebeschränkungen. Sie dürfen in jedem Fall nach Deutschland einreisen. Die Einreisenden müssen in eine 14-tägige Quarantäne. Ausgenommen davon sind tägliche Berufspendler, Lastkraftwagenfahren und Personen, die weniger als 24 Stunden im Ausland waren.
www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/nachrichten/beschluesse-coronakabinett-20200406.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat die wegen der Corona-Pandemie wieder eingeführten Grenzkontrollen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark um weitere elf Tage vom 4. bis zum 15. Mai verlängert. Wie das Bundesinnenministerium mitteilte, gilt die Verlängerung auch für Reisende, die mit Flügen aus Spanien und Italien nach Deutschland kommen. Die Bundespolizei führt vorübergehende Grenzkontrollen an den Land-, Luft- und See durch. Die Landgrenze zu Dänemark, Luxemburg, Frankreich, Schweiz und Österreich darf nur noch an den durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat veröffentlichten Grenzübergängen überschritten werden.
www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/liste-grenzueber-gangsstellen.html

 

Die Bundespolizei stellt eine Bescheinigung für alle Berufspendler zum Grenzübertritt zur Verfügung. Diese ist zwingend erforderlich. Einen Vordruck zu einer Pendlerbescheinigung finden Sie hier: www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2020/03/pendlerbescheini-gung_down.pdf?__blob=publicationFile&v=2

 

Wir empfehlen eine Kopie des Areitsvertrages mitzunehmen.

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat eine FAQ-Seite zum Corona-Virus eingerichtet, auf der u.a. Fragen zu Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen beantwortet werden. www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html

 

Auf der Seite wird in diesem Zusammenhang auch auf die Hotline der Bundespolizei hingewiesen bei konkreten Fragen zu Einzelfällen.
www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2020/03/200317_faq.html

 

„Notfälle“ sind weiterhin möglich Die meisten europäischen Länder erlauben in ihren Grenzbestimmungen die Einreise für ausländische Handwerker nur für sogenannte "Notfälle", unter "hoher Dringlichkeit" oder zur Erhaltung "systemrelevanter" oder "kritischer Infrastruktur". Damit sind vor allem Einsätze im Gesundheitswesen abgedeckt.



Bitte beachten Sie dringend:

Jede Einreise aus dem Ausland, die unter die Quarantäneregelung fällt, muss beim jeweiligen Gesundheits- oder Ordnungsamt gemeldet werden. Dieses kann ggf. auf Antrag eine Befreiung von der Quarantäneregelung erteilen.

Wir empfehlen, Montageaufenthalte wenn möglich zu verschieben, bis geklärt ist, ob es doch weitere Ausnahmen von der Quarantäneregelung geben wird und welche Belege bei der Einreise erforderlich sind, um eine Quarantäne zu vermeiden.

Bitte kontaktieren Sie das für Sie zuständige Gesundheitsamt, wenn die Einreise Ihrer Mitarbeiter ansteht. Auch sollten Auslandsaufträge, die länger als 48 Stunden dauern, vorab mit dem Gesundheitsamt abgeklärt werden.

Eine verbindliche Definition für Aufträge außerhalb dieses Bereichs existiert nicht. Der Zugang zur Warmwasser- oder Stromversorgung in Privathaushalten etwa wird nicht einheitlich als Notfall eingestuft. Zur Einstufung als "Notfall" ist es notwendig, dass Sie ggf. in Kooperation mit ihrem Kunden der jeweils zuständigen regionalen Aufsichtsbehörde bzw. der jeweiligen Gemeinde Auftrag und Situation schildern. Hilfreich sind in einzelnen Ländern auch formlose Bescheinigungen der Auftraggeber über die Dringlichkeit der Dienstleistungserbringung. Quelle: www.handwerk-international.de/artikel/corona-virus-wie-umgehen-mit-auslandsauftrae-gen-105,0,132.html



2. Zoll-Formalitäten

Auf der Seite des Zoll finden Sie Informationen zu den Auswirkungen der Corona-Krise www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Coronakrise/coronakrise_node.html sowie eine Warnung vor Betrugs- und Geldwäscheaktivitäten im Zusammenhang mit COVID-19 www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Coronakrise/FIU/fiu_node.html

Auf der Seite der EU-Kommission finden Sie in englischer Sprache Transportvorschriften für EU- und Nicht-EU-Länder: ec.europa.eu/transport/coronavirus-response_de

 

3. Haftung

Der ZDH hat ein Merkblatt „Zivilrechtliche Folgen von Leistungsausfällen auf Verträge mit Kunden und Lieferanten“ erstellt. In diesem Merkblatt werden insbesondere die Themen Verzug, Haftung und höhere Gewalt infolge des Ausbruchs einer Epidemie behandelt sowie Rechte bei Stornierung von Aufträgen. www.zdh.de/fachbereiche/organisation-und-recht/praxis-recht/praxis-recht-zivilrechtliche-folgen-von-leistungsausfaellen/

 

4. Exportverbot für medizinische Schutzausrüstung

Auf der Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) finden Sie die aktuelle Durchführungsverordnung vom 14. März 2020. Die Genehmigungspflicht betrifft Ausfuhren (d. h. Lieferungen außerhalb der EU) von bestimmten Gütern.
www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Coronavirus_Schutzausruestung/coronavi-rus_schutzausruestung_node.html

 

5. Exportkreditgarantien des Bundes

Aktuelle Informationen zu den weiterhin zur Verfügung stehenden Garantien sind im AGA-Report zusammengestellt mit einer FAQ-Seite zum Themenschwerpunkt Coronavirus unter: www.agaportal.de/news/beitraege/corona.

 

6. Hinweise für Aufträge im Ausland

Nachfolgend führen wir Länder auf zu denen uns Informationen zu Einreise und Entsendung vorliegen. Generell gilt es jedoch für Sie als Unternehmer zu überlegen, ob es in der gegenwärtigen Lage sinnvoll ist, Auslandsaufträge abzuwickeln.

 

Polen

Ab dem 4. Mai 2020 wird nicht mehr die 14-Tagige Quarantäne für die Personen angeordnet, die wegen den beruflichen, dienstlichen oder erwebstätigen Gründen in Polen oder in Deutschland die Grenze überqueren. Die neue Regelung betrifft auch Schüler und Studierende, die in Polen oder in Deutschland studieren.  Die Befreiung betrifft nicht medizinisches Personal sowie die Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen.

Wichtig! Die Grenzkontrollen selbst wurden bis zum 13.05.2020 verlängert. Zur Vorlage bei Grenzkontrollen sollten Ihre Arbeitnehmer Bestätigungen vorzeigen können, die den Grenzü ergang aus beruflichen Gründen rechtfertigen. 

www.gov.pl/web/deutschland/eindmmungsmanahmen-gegen-die-verbreitung-des-coronavirus

Luxemburg

Ab dem 20. April darf auf Baustellen in Luxemburg wieder gearbeitet werden. Dabei muss ein Abstand von mindestens 2 m weiterhin eingehalten oder, falls dies nicht möglich ist, eine Schutzmaske getragen werden. Weitere Informationen unter debelux.ahk.de/debelux-info/debelux-news/news-details/luxemburg-legt-exit-strategie-vor.

Ausgenommen sind Bautätigkeiten an Krankenhäusern und an für die Bekämpfung des Coronavirus „kritischen Bereichen“. Bei dringenden unvorhergesehene Tätigkeiten benötigen Sie eine Bestätigung des Auftraggebers. Auch gibt es von der Federation des Artisans ein Schild, das man sich ausdrucken und in die Windschutzscheibe legen soll.
Link: www.fda.lu/medias/news/affiche-pour-camionnettes.

Es wird eine gewisse Grauzone geben bei der Beurteilung, ob Tätigkeiten unbedingt notwendig sind oder nicht. Daher raten wir immer zur vorherigen Abklärung, z.B. mit der ITM in Luxemburg Tel. (+352) 247-74700, Fax: (+352) 247-74701 Telefonzentrale: Montag–Freitag, 13.00–17.00 Uhr (außer an Feiertagen). Anfragen in deutscher Sprache werden auch in Deutsch beantwortet.

Bei Nichteinhaltung hat die Luxemburger Regierung Bußgelder vorgesehen, die bis zu 4.000 Euro betragen können. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber natürlich sämtliche Entsendeformalitäten erledigt haben. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der luxemburgischen Handwerkskammer in deutscher Sprache:
www.yde.lu/gestion-entreprise/covid19-de

 

Schweiz

Die Außenhandelskammer Deutschland-Schweiz (AHK) informiert über das seit dem 24. März geltende Meldeverfahren bei der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen in der Schweiz: Personen, die einen beruflichen Grund für die Einreise in die Schweiz haben und eine Meldebescheinigung besitzen, können in die Schweiz einreisen. Die Meldebestätigung ist für alle Branchen und Erwerbstätigen ab dem ersten Tag erforderlich. Die Regelung der acht freien Tage findet derzeit keine Anwendung. In jedem Fall muss die Meldung vor der Einreise gemäß dem Meldeverfahren erfolgt und bestätigt worden sein.

Zudem werden generell nur noch Entsendemeldungen für systemerhaltende Dienstleistungen bestätigt. Hierzu zählen die Bereiche Heilmittel und Pflege, Lebensmittel, Energie, Logistik sowie Informations- und Kommunikationstechnologie. Außerhalb dieser Bereiche werden Meldungen nicht mehr bearbeitet.

Für reine Warenlieferungen wird keine Meldebestätigung verlangt. Führen allerdings 2 Personen den Auftrag aus, muss für eine der beiden Personen eine Meldung gemacht werden. Da diese aktuell bearbeitet und somit nie bestätigt werden würde, können Lieferungen nur noch alleine ausgeführt werden! Aufträge in der Schweiz sind fe facto nicht mehr durchführbar. Von der Annahme neuer Aufträge in der Schweiz wird dringend abgeraten!.

Der Hinweis zum Meldeverfahren ist beim Schweizerischen Staatssekretariat für Migration SEM zu finden:
www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/fza_schweiz-eu-efta/meldeverfahren.html.

Erläuternde FAQ hat das SEM zusammengestellt unter www.sem.admin.ch/sem/de/home/aktuell/aktuell/faq-einreiseverweigerung.html.

Weitere Informationen: www.handelskammer-d-ch.ch/de/presse-und-events/information-neues-coronavirus/grenzuebertritt-deutschland-schweiz oder
www.handwerk-international.de/artikel/corona-grenzverkehr-in-der-eu-105,0,135.html

 

Frankreich

Die Ausgangssperre in Frankreich ist bis 11. Mai 2020 verlängert worden. Der Ausgang ist verboten, außer in den besonderen Fällen und nur unter der Bedingung, dass eine Bescheinigung vorliegt für den Weg von der Wohnung zur Arbeit, wenn Telearbeit nicht möglich ist; das Einkaufen für Grundbedürfnisse; Arztbesuche; Kinderbetreuung oder Betreuung kranker Menschen sowie individuelle Sportbetätigung oder Spaziergang.

Von der Annahme neuer Aufträge in Frankreich wird dringend abgeraten.

Ausgenommen ist auch der Güterverkehr. Hier gibt es bisher keine Einschränkungen, allerdings müssen Frachtführer mit Gesundheitskontrollen rechnen. Es wurden Schnellfahrspuren für den Güterverkehr eingerichtet. LKWs mit dringend notwendigen Güterladungen werden nach Maßgabe der Grenzpolizei u.U. vorgezogen. Die Liste mit den Grenzübergangsstellen finden Sie hier: www.bmi.bund.de/SharedDocs/pres-semitteilungen/DE/2020/03/festlegung-grenzuebergangsstellen.html

Deutsche Unternehmer und Handwerker dürfen in Frankreich aktuell nicht mehr einreisen. Dies geht aus einer Meldung auf der Entsendeplattform SIPSI hervor. Wenn sich Arbeitnehmer noch nicht in Frankreich auf-halten, ist ihre Einreise verboten. Informationen dazu auch auf der Seite von Handwerk International Baden-Württemberg: www.handwerk-international.de/artikel/corona-grenzverkehr-in-der-eu-105,0,135.html

 

Belgien

An den belgischen Grenzübergängen werden Ein- und Ausreisekontrollen in Bezug auf nicht-dringende Grenzübertritte durchgeführt. Grenzübertritte aus touristischen Gründen sind untersagt. Auch die Reise zum Zweitwohnsitz ist verboten. Bei Missachtung dieser Verbote kann ein Bußgeld bis 4.000 Euro verhängt werden. Der grenzüberschreitende Güter- und Dienstleistungsverkehr ist weiterhin gestattet. Dienstleistungen fallen unter andere wesentliche berufsbedingte Fahrten/Grenzübertritte nach Belgien mit geringer Häufigkeit.

Als wesentlich gelten u.a.

  • Reisen aus beruflichen Gründen
  • Versorgung einer schutzbedürftigen im Ausland wohnhaften Person
  • Teilnahme an einer Bestattung im engsten Familienkreis
  • Abholung einer nahestehenden Person von einem Flughafen in einem Nachbarland
  • Versorgung von Tieren

Weitere Informationen beim belgischen Krisenzentrum: krisenzentrum.be/de/news/krisismanage-ment/covid-19-bleiben-sie-zu-hause-passen-sie-auf-sich-selbst-auf-kuemmern-sie-sich

Bei der Deutsch-Belgisch-Luxemburgischen Handelskammer: debelux.ahk.de/debelux-info/corona

 

Niederlande

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben die Niederlande am 15. März 2020 folgende Schließungen angeordnet:

  • Schulen und Kitas
  • Gaststätten
  • Sport- und Fitnessclubs, Saunen

Diese Regelung gilt vorerst bis zum 28. April 2020. Darüber hinaus sind alle Veranstaltungen, unabhängig von der Teilnehmerzahl, vorerst bis 1. Juni 2020 abgesagt. Seit dem 19. März, 18 Uhr, gilt ein Einreiseverbot für Menschen aus Drittstaaten. Für Waren- und Lieferverkehr sind die Grenzen uneingeschränkt offen. Auch Bau- und Montagearbeiten dürfen noch ohne Einschränkungen durchgeführt werden. Die Deutsch-Niederländische Handelskammer hat eine Website mit Informationen zur Corona-Situation eingerichtet: www.dnhk.org/corona

 

Österreich

Die in Österreich geltenden Regeln zur Bekämpfung des Coronavirus werden vorerst bis Ende April 2020 gelten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Supermärkten, Drogerien und Drogeriemärkten (über 400 m2) ist Pflicht und wurde seit 13.4.20 auch auf die öffentlichen Verkehrsmittel ausgeweitet. Von der Ausgangsbeschränkung gibt es nur vier Ausnahmen: Berufsarbeit, die nicht aufschiebbar ist, dringend notwendige Besorgungen und Hilfe für andere Menschen.

Von der Annahme neuer Aufträge in Österreich wird aktuell noch abgeraten.

Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) und die Deutsche Handelskammer in Österreich (AHK) stellen auf ihrer jeweiligen Website Informationen für Unternehmen zur aktuellen Situation in Österreich zur Verfügung: www.wko.at/ oder oesterreich.ahk.de/newsroom/coronavirus

 

Italien

Das gesamte Staatsgebiet ist außerdem als Corona-Risikogebiet ausgewiesen. Von der Annahme neuer Aufträge in Italien wird dringend abgeraten. LKW-Fahrer nicht in Italien ansässiger Unternehmen benötigen zur Einreise in Italien ein Formular. Weitere Informationen auf der Seite der AHK Italien: www.ahk-ita-lien.it/coronavirus oder www.protezionecivile.gov.it/home  (in englischer Sprache)

 

Tschechien

Die tschechische Regierung hat mit Wirkung ab dem 14. April Änderungen der während des Ausnahmezustandes gültigen Regelungen für Grenzpendler sowie die allgemeinen Ein- und Ausreisebestimmungen beschlossen. Auslandsaufträge in Tschechien sind derzeit de facto nicht durchführbar. Die aktuell gültigen Regelungen finden Sie auf den Seiten des Innenministeriums in englischer Sprache: www.mvcr.cz/docDetail.aspx?docid=22239932&doctype=ART

Weitere Informationen in deutscher Sprache auf der Seite der AHK Tschechien: tschechien.ahk.de/news-covid-19/berufliche-grenzpendler oder bei Bayern Handwerk International: www.bh-international.de/artikel/coronavirus-aktuelle-situation-in-tschechien-104,0,3882.html

 

Dänemark

Einreise nach DK: Dänemark hat die Grenzen zu Deutschland am 14. März 2020 geschlossen. Diese Sperrung gilt bis zum 10. Mai 2020. Bis dahin ist die Überquerung der Grenze nur noch an den Grenzübergängen in Kruså, Süderlügum und über die Autobahn möglich. Dänische Staatsbürger können nach wie vor ungehindert nach Dänemark einreisen. Alle anderen Personen benötigen einen anerkannten Einreisezweck (anerkendelsesværdigt formål).

Anerkannte Einreisezwecke haben unter anderem:

  • Personen, die in Dänemark leben oder arbeiten
  • Personen mit einer gültigen Arbeitserlaubnis
  • Personen, die Waren nach DK ausliefern- oder aus DK in das Ausland verbringen sollen,
  • sowie Personen, die Dienstleistungen in Dänemark erbringen sollen. Dazu gehören auch Personen, die aus geschäftlichen Gründen Waren mit einem privaten PKW nach Dänemark verbringen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des dänischen Außenministeriums unter
tyskland.um.dk/de/reise-und-aufenthalt/coronavirus-aktuelle-informationen-fuer-reisende-nach-dk/

Entsendung nach DK: Für Mitarbeiter, die derzeit nach Dänemark entsendet werden, gelten nach wie vor alle meldepflichtigen Registrierungen. Dazu gehört u. a. die RUT Meldung. Weitere Informationen finden Sie hier: indberet.virk.dk/myndigheder/stat/ERST/Register_Fr_auslndische_Dienstleister_RUT

 

Spanien

Seit 17.3.2020 gibt es Grenzkontrollen an den Landgrenzen. Nur spanische Staatsbürger, in Spanien ansässige Personen, Grenzgänger und diejenigen, die einen Nachweis erbringen, dass es sich um höhere Gewalt oder eine Notlage handelt, dürfen auf dem Landweg in das Staatsgebiet einreisen. Mittlerweile wurde der verhängte Alarmzustand bis 26.04.2020 verlängert. Bislang erstrecken sich die Einreisebeschränkungen noch nicht generell auf den Luft- und Seeverkehr. Die Schließung aller Luft- und Seegrenzen wird derzeit jedoch nicht ausgeschlossen.

Weitere Informationen auf der Seite des spanischen Gesundheitsministeriums (in spanischer Sprache): www.mscbs.gob.es/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov-China/home.htm oder
www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/spanien-node/spaniensicherheit/210534

 

Mittel- und Osteuropa, Baltikum, Zentralasien

Der Ost-Ausschuss – Osteuropaverein der Deutschen Wirtschaft e.V. veröffentlicht in unregelmäßigen Ab-ständen ein entsprechendes Update des Dokuments zu den Auswirkungen von CORONA auf die 29 Partnerländer. Informationen unter www.oaoev.de/

 

Lateinamerika

Für die im Handwerk (seltenen) Anfragen zur aktuellen Situation in Lateinamerika möchten wir Sie auf die Corona-Webseite des Lateinamerika Vereins (LAV) hinweisen unter: www.lateinamerikaver-ein.de/de/aktuelles/corona-news/

 

Großbritannien: Sachstand Brexit

Aktuell hat die britische Regierung noch keine Einreiseverbote gegen EU-Bürger verhängt. Jedoch gilt seit Montag (23.03.2020) eine Ausgangssperre, die lediglich lebensnotwendige Einkäufe, Arztbesuche und not-wendige Wege zur Arbeit erlaubt. Sich zurzeit im Ausland aufhaltende Briten werden aufgefordert, so schnell wie möglich in die Heimat zurückzukehren. Die britische Regierung aktualisiert täglich ihre Informationen dazu. www.gov.uk/guidance/travel-ad-vice-novel-coronavirus.

Außerdem finden Sie Informationen auf der Seite der britischen Botschaft www.gov.uk/world/organi-sations/british-embassy-berlin.de

Seit 1. Februar 2020 ist das Vereinigte Königreich kein Mitglied der Europäischen Union mehr. Im Übergangszeitraum bis 31. Dezember 2020 bleibt das Vereinigte Königreich (VK) aber Teil des EU-Binnenmarktes und der EU-Zollunion. Nach rechtlicher Auffassung der Europäischen Kommission wird das Vereinigte Königreich während des vorgesehenen Übergangszeitraums weiterhin wie ein Mitgliedstaat der EU behandelt. Dies gilt insbesondere auch in Bezug auf die Anwendung von Präferenzabkommen mit den darin ent-haltenen ursprungsrechtlichen Bestimmungen sowie für einseitige Präferenzmaßnahmen der EU.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Seite des Zoll:
www.zoll.de/DE/Fachthe-men/Warenursprung-Praeferenzen/WuP_Meldungen/2020/wup_brexit_sachstand1.html beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Brexit/brexit_node.html beim Bundesministerium der Finanzen: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Europa/Brexit/2018-12-03-brexit.html;jsessionid=12DD4A0DD618DDF9F325973C253CF56F.delivery2-master

 Weitere hilfreiche Links

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html

 

Auswärtiges Amt
www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/

 

Robert-Koch-Institut www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html

 

Bundesgesundheitsministerium www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

 

ZDH Zentralverband des Deutschen Handwerks
www.zdh.de/service/fuer-betriebe/corona-faq-fuer-handwerksbetriebe/?L=0

 

German Trade & Invest (GTAI)
www.gtai.de/gtai-de/trade/specials/coronavirus-weltweit



 Ansprechpartner

Heike Dettmann HWK Cottbus

Heike Dettmann

Betriebsberaterin (Außenstelle Königs Wusterhausen)

Telefon 03375 2525-63

Telefax 03375 2525-62

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