Zweirad Hübner Dienstfahrrad-Leasing
HWK Cottbus

Dienstfahrrad-Leasing ist auch für kleinere Betriebe interessant

Arbeitgeber tun heutzutage viel, um attraktiv für Mitarbeiter zu sein. Das Bike-Leasing ist ein Baustein steuerlich geförderter Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch für kleine und mittlere Unternehmen.

Matthias Proft (im Bild), Geschäftsführender Gesellschafter der Zweirad Hübner Fahrrad GmbH, wünscht sich, dass zukünftig auch mehr ortsansässige Unternehmen vom Leasing Gebrauch machen. Der Aufwand für Arbeitgeber ist minimal. Sie können sich so im Ringen um gutes Personal von Wettbewerbern abheben. Hunderte Fahrräder stehen bei »Zweirad Hübner« auf mehr als 1.200 Quadratmetern Fläche im Cottbuser Süden in Gallinchen.

Ein Dienstrad ist ein Fahrrad, E-Bike oder Cargobike, das der Arbeitgeber einem Beschäftigten überlässt. Es kann sowohl beruflich für Pendelstrecken als auch privat genutzt werden. Der Arbeitgeber least das Rad von einem Leasinganbieter und stellt es den Beschäftigten zur Verfügung. Die Leasingrate für die Dienstfahrräder wird vom Bruttogehalt abgezogen und verringert dadurch die Lohnsteuer und die Lohnnebenkosten.

Gegenüber der privaten Anschaffung sparen sich Mitarbeiter rund 35 Prozent. Der Arbeitgeber muss lediglich die Gehaltsabrechnung in der Buchhaltung ändern. Ansonsten fallen für ihn keine weiteren Kosten an. Die monatlichen Raten müssen die Beschäftigten nicht wie ihren restlichen Lohn versteuern. Nur die private Nutzung, der geldwerte Vorteil, ist mit 0,25 Prozent von der unverbindlichen Preisempfehlung zu versteuern. Der Arbeitgeber kann sich mit Zuschüssen an den Raten beteiligen. Bei einem Dienstrad kann diverses Zubehör in das Leasing einbezogen werden. Darüber hinaus kann immer eine Rundum-Sorglos-Versicherung abgeschlossen werden, die alle Kosten übernimmt bei Diebstahl, Beschädigung und Verschleiß.

Bei Zweirad Hübner – das Unternehmen wurde 1988 gegründet – stehen fünf Werkstattplätze und insgesamt 13 qualifizierte Mitarbeiter zur Verfügung. Der Zweiradexperte sieht klare Vorteile beim Dienstradleasing. Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren von den Leasingvorteilen. Die Mitarbeiter leben gesünder, bleiben fit und kommen entspannt zur Arbeit. Sie fühlen sich ihrem Arbeitgeber mehr verbunden und die Umwelt wird auch noch geschont. Außerdem können auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende vom Dienstrad-Leasing profitieren. »Wir beraten die Arbeitgeber in allen Fragen, unterstützen und informieren«, so Matthias Proft.

 In drei Schritten zum Leasing

1. Kontakt mit einem Fahrradhändler wie Zweirad Hübner aufnehmen. Dort werden Kunden beraten und Empfehlungen zu Leasinggesellschaften gegeben.

2. Leasing-Gesellschaft auswählen
Nach Abschluss eines Rahmenvertrages mit einer Leasing-Gesellschaft könne die Mitarbeiter informiert werden. Sie können sich dann beim Fahrradhändler ihres Vertrauens das entsprechende Fahrrad (je nach vereinbarten Konditionen) holen.

3. Gehaltsabrechnung ändern
Die Leasinggesellschaften haben die Vertragsunterlagen für die Personalabteilung. Der Arbeitgeber schließt einen vorgefertigten Überlassungsvertrag mit dem Arbeitnehmer ab und wickelt die Abrechnung zum Beispiel über eine Gehaltsumwandlung ab.

Imagevorteile für Arbeitgeber
- Attraktive Arbeitsplätze
- Mehr Mitarbeiterbindung
- Gesündere und frischere Mitarbeiter
- Beitrag zur Umwelt
- Minimaler Aufwand
- verringerte Personalkosten
- Kein Schadensrisiko, da durch den Leasingvertrag ein Rundumschutz besteht



So funktioniert es

Das Unternehmen least das Rad und überlässt es seinem Mitarbeiter zur freien Nutzung. Er kann damit zur Arbeit fahren und es darüber hinaus auch in der Freizeit, beim Sport und im Alltag nutzen. Im Gegenzug behält der Arbeitgeber einen Teil des Bruttolohns ein.

Dieses Modell funktioniert also über die sogenannte Entgeltumwandlung. Bei dieser Variante spart der Arbeitnehmer bis zu 35 Prozent gegenüber dem Direktkauf. Schätzungsweise 500.000 Dienstfahrräder sind auf Deutschlands Straßen unterwegs.