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Teil 4 der Meisterschule - in Königs Wusterhausen, Cottbus oder GroßräschenDozent für Pädagogik und Ausbildungsrecht

Folgende Themen muss der 4. Teil der Meisterschule beinhalten:

1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen (25 Stunden)
  • Vorteile und Nutzen betrieblicher Ausbildung darstellen und begründen
  • Betrieblichen Ausbildungsbedarf auf der Grundlage rechtlicher tarifvertraglicher und betrieblicher Rahmbedingungen planen sowie hierzu Entscheidungen vorbereiten und treffen.
  • Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellen.
  • Ausbildungsberufe für den Betrieb auswählen und Auswahl begründen
  • Eignung des Betriebes für die Ausbildung in angestrebten Ausbildungsberufen prüfen, insb. unter Berücksichtigung von Ausbildung im Verbund, überbetrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung.
  • Möglichkeiten des Einsatzes von berufsausbildungsvorbereitenden Maßnahmen prüfen und bewerten.
  • Innerbetriebliche Aufgabenverteilung für die Ausbildung unter Berücksichtigung von Funktionen und Qualifikationen der an der Ausbildung Mitwirkenden koordinieren.
2. Ausbildung vorbereiten und Einstellung von Auszubildenden durchführen (23 Stunden)
  • Auf der Grundlage der Ausbildungsordnung einen betrieblichen Ausbildungsplan erstellen, der sich insb. an berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen orientiert.
  • Möglichkeiten der Mitwirkung und Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretungen in der Berufsbildung darstellen und begründen.
  • Kooperationsbedarf ermitteln und inhaltliche sowie organisatorische Abstimmung mit Kooperationspartnern, insbesondere der Berufsschule, durchführen.
  • Kriterien und Verfahren zur Auswahl von Auszuildenden auch unter Berücksichtigung ihrer Verschiedenartigkeit anwenden.
  • Berufsausbildungsvertrag vorbereiten und abschließen sowie die Eintragung bei der zulässigen Stelle veranlassen
  • Möglichkeiten prüfen, ob Teile der Berufsausbildung im Ausland durchgeführt werden können
3. Ausbildung durchführen (52 Stunden)
  • Lernförderliche Bedingungen und motivierende Lernkultur schaffen, Rückmeldung geben und empfangen.
  • Probezeit organisieren, gestalten und bewerten.
  • Aus dem betrieblichen Ausbildungsplan und den berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen betriebliche Lern- und Arbeitsaufgaben entwickeln und gestalten
  • Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und situationsspezifisch einsetzen. 
  • Auszubildende bei Lernschwierigkeiten durch individuelle Gestaltung der Ausbildung und Lernberatung unterstützen, ausbildungsunterstützende Hilfen einsetzen und Möglichkeiten zur Verlängerung der Ausbildungszeit prüfen.
  • Für Auszubildende zusätzliche Ausbildungsangebote, insb. Zusatzqualifikationen, prüfen und vorschlagen; Möglichkeiten der Verkürzung der Ausbildungsdauer und die vorzeitige Zulassung zur Abschluss- oder Gesellenprüfung prüfen.
  • Soziale und persönliche Entwicklungen von Auszubildenden fördern; Probleme und Konflikte rechtzeitig erkennen und auf Lösungen hinwirken.
  • Lernen und Arbeiten im Team entwickeln.
  • Leistungen von Auszubildenden feststellen und bewerten, Leistungsbeurteilungen Dritter und Prüfungsergebnisse auswerten, Beurteilungsgespräche führen, Rückschlüsse für den weiteren Ausbildungsverlauf ziehen.
  • Interkulturelle Kompetenzen im Betrieb fördern.
4. Ausbildung abschließen (15 Stunden)
  • Auszubildende auf die Abschluss- oder Gesellenprüfung unter Berücksichtigung der Prüfungstermine vorbereiten und die Ausbildung zu einem erfolgreichen Abschluss führen
  • Für die Anmeldung der Auszubildenden zu Prüfungen bei der zuständigen Stelle Sorge tragen und diese auf durchführungsrelevante Besonderheiten hinweisen.
  • Schriftliche Zeugnisse auf der Grundlage von Leistungsbeurteilungen erstellen.
  • Auszubildende über betriebliche Entwicklungswege und berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten informieren und beraten.

 

Stephanie Gartner

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