
Serie (8): "Ihr Ausbildungsberater informiert"Einsatzmöglichkeiten von minderjährigen Lehrlingen auf Baustellen
Immer dann, wenn Sie Ihre Handwerkerleistungen beim Kunden vor Ort erbringen, kann es zwangläufig zu Problemen mit der Organisation der Arbeitszeit kommen. Denn es gilt der Grundsatz, dass alle Baustellen Ausbildungsort sind. Wenn also der minderjährige Lehrling mit auf die Baustelle muss gelten die Arbeitszeitregeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes und erst ab Volljährigkeit die Regeln des Arbeitszeitgesetzes.
Für viele Baustellen-Gewerke ist deshalb der Spagat zwischen praktischer Unterweisungspflicht und Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen immer wieder eine große Herausforderung.
Welche Gestaltungsmöglichkeiten Sie als Ausbildungsbetrieb haben, um auf der sicheren Seite zu sein, haben wir für Sie zusammengestellt:
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