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Energieeffizienz-Expertenliste: Frist zur vereinfachten Eintragung verlängert

Die Übergangsregelung für die vereinfachte Eintragung als KfW-Sachverständiger in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes verlängert sich bis zum 30. September 2014. Darauf weist die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) hin, die die Pflege der Expertenliste verantwortet.

Von der Verlängerung profitieren die Experten mit einer Weiterbildung gemäß den Richtlinien zur Vor-Ort-Beratung, die sich noch nicht in die Liste für die KfW-Programme eingetragen haben. Sie können sich nun bis 30. September 2014 weiterhin mit einem Nachweis von in der Regel 16 Unterrichtseinheiten in die Liste eintragen.