Erinnerung an Steuererklärung in elektronischer Form
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Wir informieren und erinnern!Erinnerung an Steuererklärung in elektronischer Form
Nach dem Steuerbürokratieabbaugesetz besteht für Inhaber von Handwerksbetrieben auch die Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung in elektronischer Form. Bisher stieg der Anteil der elektronischen Steuererklärungen in Brandenburg von 65% bzw.78% (bei steuerlicher Beratung).
Die Steuerverwaltung des Landes informiert über mögliche Konzequenzen bei Nichtbeachtung der Verpflichtung.
Danach können Steuererklärungen in Papierform verfahrensrechtlich als nicht abgegeben gelten und damit eine Schätzung der Besteuerungsgrundlage und die Festsetzung von Verspätungszuschlägen auslösen.
Für Fragen und Probleme benennt das Ministerium die Ansprechpartner Herr Andreas Bausen 0331 866-6342 und Herrn Jördis Rüdiger 0331 866-6348.