Die Anpassungen erfolgen im zweijährigen Turnus auf Basis der Schwellenwerte des Government Procurement Agreement (GPA)EU-Schwellenwerte für öffentliche Aufträge ab dem 1. Januar 2026

Mit delegierten Verordnungen vom 22. Oktober 2025 hat die EU-Kommission die EUSchwellenwerte für die Jahre 2026 und 2027 veröffentlicht. Im Einzelnen betrifft dies die Schwellenwerte der EU-Richtlinien für klassische öffentliche Aufträge, für Aufträge aus dem Bereich der besonderen Sektoren, die Konzessionsvergaberichtlinie sowie für die Richtlinie zu Vergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit. Die neuen Schwellenwerte gelten ab dem 1. Januar 2026.

Die Anpassungen erfolgen im zweijährigen Turnus auf Basis der Schwellenwerte des Government Procurement Agreement (GPA). Die Schwellenwerte werden im Rahmen dieses internationalen Abkommens nicht in Euro, sondern in Sonderziehungsrechten ausgedrückt. Die Sonderziehungsrechte sind eine vom Internationalen Währungsfonds geschaffene künstliche Währungseinheit, deren Kurs nicht mit dem Euro identisch ist und sich, wie auch der Kurs des Euro, laufend ändert. Die Anpassung der Schwellenwerte der EU-Richtlinien an die des GPA erfolgt anhand der Kursveränderung der Sonderziehungsrechte gegenüber dem Euro.



Zum 1. Januar 2026 werden die Schwellenwerte wie folgt angepasst:

Richtlinie für klassische öffentliche Aufträge (Richtlinie 2014/24/EU, geändert durch delegierte Verordnung (EU) 2023/2495 der Kommission vom 22.10.2025)
o Bauleistungen: 5.404.000 Euro (statt bisher 5.538.000 Euro) Liefer-/Dienstleistungen: 216.000 Euro (statt bisher 221.000 Euro)
o zentrale Regierungsdienststellen: 140.000 Euro (statt bisher 143.000 Euro)

Sektorenrichtlinie (Richtlinie 2014/25/EU, geändert durch delegierte Verordnung (EU) 2025/2051 der Kommission vom 22.10.2025)
o Bauleistungen: 5.404.000 Euro (statt bisher 5.538.000 Euro)
o Liefer-/Dienstleistungen: 432.000 Euro (statt bisher 443.000 Euro)

Konzessionsrichtlinie (Richtlinie 2014/23/EU, geändert durch delegierte Verordnung (EU) 2025/2151 der Kommission vom 22.10.2025)
o 5.404.000 Euro (statt bisher 5.538.000 Euro).

 

Axel Bernhardt

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