fuyu-liu_shutterstock

Auf der Grundlage der DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 3 und der VDE-0105Fachkundelehrgang zum Erwerb der Schaltberechtigung bis 110 kV

Auf der Grundlage der DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 3 und der VDE-0105 werden an Hand von praxisbezogenen Schaltprogrammen die 5 Sicherheitsregeln zum Herstellen und Sichern des spannungsfreien Zustandes an einem elektrotechnischen Anlagenteil > 1 kV einschließlich das unter Spannung setzen nach beendeter Arbeit dargestellt.

Bemerkung: 

Nutzen Sie die Möglichkeit zur Förderung Ihrer Fortbildung - wir beraten Sie gern. 

Wann findet die Weiterbildung "Schaltberechtigung bis 110 kV" statt?

 
 
 

Wir koordinieren zur Zeit weitere Termine. Bekunden Sie ihr Interesse und wir melden uns sobald diese feststehen.

Ina Scharf

Beraterin

Telefon 0355 7835-262

Telefax 0355 7835-315

scharf--at--hwk-cottbus.de

WhatsApp Beratung

Mobil 0171 5534398



Was sind die Inhalte der "Schaltberechtigung bis 110 kV"?

-          Hochspannungsschaltgeräte für 110 kV

-          Grundschaltungen für Leitungs-, Transformatoren- und Kupplungsfelder

-          Bauweisen von 110 kV Schaltanlagen

-          Kompakte 110 kV Schaltanlagen für Verteilungs-Abspannwerke

-          Darstellung einer eindeutigen Schaltsprache zur Vermeidung von Fehlschaltungen

-          Schalten von 110 kV Leitungen

-          Schalten von Transformatoren mit automatischer Spannungsregelung

-          Schalten mit der Kupplung zur Freischaltung von Sammelschienen Blöcken

-          Methodik des Sammelschienenwechsels

-          Entgegennahme und Rückgabe der Verfügungserlaubnis

-          Führen von Nachweisunterlagen im Umspannwerk

-          Erteilung der Arbeitserlaubnis (Durchführungserlaubnis) und Freigabe zur Arbeit im spannungsfreien Zustand

-          Einhaltung von Sicherheitsabständen zu unter Hochspannung stehenden Anlageteilen





Wer gehört zur Zielgruppe der Schaltberechtigung bis 110 kV?

Der Lehrgang richtet sich an Betriebsingenieure, Elektromeister, Elektrotechniker, Elektromonteure, Mitarbeiter aus Energieversorgungsunternehmen, Elektrizitäts- und Stadtwerken die schaltberechtigt werden sollen.



Wie lange dauert und was kostet der Erwerb der Schaltberechtigung bis 110 kV?

Die Gesamtkosten für die Fortbildung belaufen sich auf 900,- Euro und der Lehrgang dauert 24 Unterrichtsstunden (Theorie: 16 Unterrichtsstunden; Praxis 8 Unterrichtsstunden) 

Doreen Kuba

Berater

Telefon 0355 7835-555

Telefax 0355 7835-315

kuba--at--hwk-cottbus.de

WhatsApp Beratung

Mobil 0171 5534398



 



Doreen Kuba

Berater

Altmarkt 17

03046 Cottbus

Telefon 0355 7835-555

Telefax 0355 7835-315

kuba--at--hwk-cottbus.de

WhatsApp Beratung

Altmarkt 17

03046 Cottbus

Mobil 0171 5534398