Fluss Überschwemmungsgebiete
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Festsetzung Überschwemmungsgebiet der Dahme mit Teupitzer Gewässern und Dahme-Umflut-Kanal

Durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) konnte auf Grund der Coronakrise die Auslegung des Überschwemmungsgebietes der Dahme mit Teupitzer Gewässern und des Dahme-Umflut-Kanal, bei den betroffen öffentlichen Stellen nicht ordnungsgemäß erfolgen.

Der Handwerkskammer wurde die Möglichkeit eingeräumt bis zum 22. Mai 2020 eine Stellungnahme zur geplanten Festsetzung des Überschwemmungsgebietes abzugeben.

Die Festsetzung als Überschwemmungsgebiet sieht besondere Untersagungen nach Wasserhaushaltsgesetz (§§ 78, 78a und 78c) u.a. für folgende Punkte vor:

  • Bauliche Anlagen nach Baugesetzbuch zu errichten oder zu erweitern
  • Mauern, Wälle oder ähnliche Anlagen, die den Wasserabfluss behindern könnten zu errichten
  • Wassergefährdende Stoffe auf dem Boden aufbringen und abzulagern
  • Gegenstände abzulagern oder nicht nur kurzfristig abzulagern
  • die Erdoberfläche zu erhöhen oder zu vertieren
  • Baum- und Strauchpflanzungen anzulegen, soweit dies den Zielen des vorsorgenden Hochwasserschutzes entgegenstehen

Die entsprechenden Kartenentwürfe, mit Darstellung der betroffenen Flurstücke, können im Internet in der „Auskunftsplattform Wasser (APW)“ eingesehen werden.

 Rückmeldung

Sofern Sie sich hierzu äußern möchten, bitten wir um schriftliche Stellungnahme bis zum 19. Mai 2020.

Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.

Bild Axel Bernhardt

Axel Bernhardt

Technischer Berater

Telefon 0355 7835-157

Telefax 0355 7835-284

bernhardt--at--hwk-cottbus.de



 Übersicht über die betroffenen Bereiche sowie die besonderen Schutzvorschriften