Gerüstbauermeister Andreas Schulz
HWK Cottbus

Flüchtlinge ausbilden oder einstellen

In einem Workshop der Handwerkskammer Cottbus (HWK) haben Betriebe einen ersten Überblick zur Integration von Flüchtlingen bekommen. Die Veranstaltung zeigte, dass es viele Möglichkeiten aber auch Regeln und Gesetze gibt. Die HWK hilft, sich im Dschungel zurechtzufinden.

Heinz-Wilhelm Müller, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Cottbus, berichtete über die Anstrengungen: „Wenn wir die Flüchtlinge jetzt nicht beschäftigen, sind sie nicht zu halten und ziehen in die Großstädte. Im letzten Jahr sind in unserer Region rund 700 Ausbildungsplätze unbesetzt geblieben. Wir sehen es als volkswirtschaftliche Aufgabe und Chance, diese Stellen zu besetzen und so viele Flüchtlinge wie möglich in Ausbildung oder Arbeit zu bringen.“

Von ersten Erfahrungen berichtete der Luckauer Gerüstbauermeister Andreas Schulz (rechts im Bild). Er hat bereits seit vergangenem Jahr einen jungen Mann aus Eritrea aufgenommen: „Ich halte es für wichtig, diese Menschen zu integrieren, merke allerdings, dass es viel Zeit kostet und dass ich dafür Unterstützung benötige.“ In erster Linie sei er dafür da, Aufträge für seine Beschäftigten zu sichern, erklärte er.

Welche Möglichkeiten bestehen für Betriebe, wenn es um die Beschäftigung von Flüchtlingen geht?
Vorab: Jede Beschäftigung im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IV von Aslybewerbern (mit Aufenthaltsgestattung) und geduldeten Personen bedarf grundsätzlich der Genehmigung durch die Ausländerbehörde. Außerdem muss in der Regel die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) eingeholt werden.

Der Arbeitsmarktzugang für
Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis: grundsätzlich uneingeschränkt
Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung: grundsätzlich eingeschränkt
Flüchtlinge mit einer Duldung: grundsätzlich eingeschränkt

1. Praktikum
Der Einstieg kann unter anderem über ein Praktikum erfolgen. Je nachdem, ob eine Berufsausbildung oder Arbeitsverhältnis beabsichtigt ist, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Dabei ist das Mindestlohngesetzes zu beachten.

2. Probearbeit
Ein weiterer Einstieg in den Arbeitsmarkt kann über eine Probebeschäftigung erfolgen, wenn das Ziel der Abschluss eines Arbeitsvertrages ist. Hierfür sind sowohl die Erlaubnis der Ausländerbehörde als auch die Zustimmung der BA erforderlich.
Wichtig: Eine Probearbeit ist mit dem Mindestlohn zu vergüten!

3. Ausbildung
Entweder auf direktem Wege oder durch vorgeschaltete Maßnahmen , wie z. B. ein Praktikum, kann ein Ausbildungsverhältnis abgeschlossen werden.

3.1. Geförderte Maßnahmen
Vor der Ausbildung gibt es für Flüchtlinge neben dem Praktikum die Möglichkeit, eine Einstiegsqualifizierung (EQ) von sechs bis zwölf Monaten zur Eignungsfeststellung und Erlangung der Ausbildungsreife zu absolvieren.
Vorteil: Finanzierung durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter

3.2. Besondere Fördermöglichkeiten durch die Agentur für Arbeit
„Perspektive für Flüchtlinge“ – Erprobung beruflicher Kenntnisse und berufsbezogene Sprachvermittlung mit betrieblicher Praktika
„Perspektive für jugendliche Flüchtlinge“ (speziell für unter 25-Jährige ohne Vollzeitschulpflicht zur ersten berufspraktischen Kenntnisvermittlung und Sprachaufbau)
„EQ-Welcome“ (Phase 1 mit Heranführen an den Ausbildungsmarkt, Willkommenskultur und Sprachtraining; Phase 2 mit EQ und ausbildungsbegleitenden Hilfen sowie Sprachvermittlung)

4. Arbeitsverhältnis
Es kann direkt oder über den Weg der Probearbeit ein Arbeitsvertrag geschlossen werden. Vor Abschluss sind die Erlaubnis der Ausländerbehörde und die Zustimmung der BA einzuholen. Sollte im Vorfeld ein Praktikum durchgeführt werden, ist der Mindestlohn zu zahlen. Bitte beachten Sie dazu die Vorgaben zum Mindestlohn.

Zu den Fakten aus dem Gebiet der Agentur für Arbeit
1.623 Asylbewerber/Asylanten und Geduldete werden bisher von der Agentur für Arbeit betreut. Davon besitzen neun Prozent minimale Deutschkenntnisse, 90 Prozent allerdings so gut wie keine, wie die Agentur mitteilt.
1.436 haben an achtwöchigen Einstiegssprachkursen der Agentur für Arbeit teilgenommen. 57 wurden in Praktika, Probearbeit oder Fortbildung in Betrieben vermittelt (z. B. Bau, Tischlerei, Lagerwirtschaft, Reinigung, Wäscherei, Altenpflege, Friseur). 50 konnten erfolgreich in Beschäftigung in die Branchen Hotel- und Gaststätten, Reinigung, Imbiss, Elektro, Altenpflege, Bestattung, Behörden vermittelt werden. (Quelle: Agentur für Arbeit Cottbus)

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Anne Kathrin Selka Juristin HWK Cottbus

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