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Neue Förderrichtlinie seit 01.01.2023 in KraftFörderung von Unternehmensberatungen für KMU

Seit Anfang des Jahres läuft das neue Bundesprogramm zur „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“. Es handelt sich hierbei um das Nachfolgeprogramm zu dem Ende 2022 ausgelaufenen Beratungsmodul „Förderung unternehmerischen Know-hows“.

Ziel der Förderung ist es, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Um dies zu erreichen, können sich kleine und mittelständische Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen finanziellen, organisatorischen, personellen und wirtschaftlichen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen.

Jedes förderberechtigte Unternehmen kann bis zu fünf in sich abgeschlossene Beratungen innerhalb der Geltungsdauer der Richtlinie gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt der Antragstellung.

WICHTIG: Vor Beginn der Unternehmensberatung und vor Unterzeichnung des Beratungsvertrages MUSS online der Antrag beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gestellt werden. Erst nach Erhalt eines Informationsschreibens darf mit der Beratung begonnen werden. Jede einzeln förderfähige Beratung darf eine Maximaldauer von 5 Tagen bzw. 40 Stunden nicht überschreiten.

Unternehmen, welche zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht länger als ein Jahr (Datum der Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregistereintragung) bestehen, müssen beim zuständigen Regionalpartner ein kostenloses Informationsgespräch führen. Dieses Informationsgespräch kann auch nach Antragstellung erfolgen. Das Bestätigungsschreiben über ein Regionalpartnergespräch muss erst mit dem Verwendungsnachweis eingereicht werden.

Als Berater sind nur beim BAFA registrierte Unternehmen mit entsprechendem Qualifikationsnachweis zugelassen.

Die Beratung muss in einem Zeitraum von sechs Monaten ab Befürwortung abgeschlossen und im elektronischen Verfahren unter vollständiger Einreichung aller Unterlagen abgerechnet sein.

Je nach Region erhalten die Unternehmen einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 50 bzw. 80% für die in Anspruch genommene Beratungsleistung.

Die Förderrichtlinie gilt bis 31.12.2026.



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 Als Regionalpartner stehen Ihnen die Betriebsberater der Handwerkskammer Cottbus zur Verfügung.

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Anja Kappa

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