Leiharbeit
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Fortschritt beim Thema Leiharbeit: Ausschuss stimmt dem Gesetzentwurf zur Leiharbeit mit Änderungen zu

Der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales hat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen am 19.10.2016 in geänderter Fassung zugestimmt. Das Gesetz soll nunmehr erst zum 01.04.2017 in Kraft treten und nicht wie ursprünglich geplant, am 01.01.2017

Kernpunkte des im Sommer 2016 von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurfs (BT- Drs.  18/9232) sind:

  • Einführung einer Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten
    Aber: Möglichkeit zur Festlegung einer abweichenden Überlassungshöchstdauer auf tarifvertraglicher Grundlage;
  • Gleichstellung von Leiharbeitnehmern spätestens nach neun Monaten hinsichtlich des Arbeitsentgeltes mit Stammarbeitnehmern (Equal Pay)
    Aber: Möglichkeit einer längeren Abweichung vom Grundsatz gleicher Bezahlung bei Sicherstellung stufenweiser Heranführung an ein gleichwertiges Entgelt durch Zuschlagtarifverträge nach spätestens 15 Monaten;
  • kein Einsatz von Leiharbeitnehmern als Streikbrecher;
  • Berücksichtung von Leiharbeitnehmern bei betriebsverfassungsrechtlichen Schwellenwerten und den Schwellenwerten in der Unternehmensmitbestimmung auch beim Entleiher;
  • Verbot des Weiterverleihs von Leiharbeitnehmern;
  • Verhinderung des Missbrauchs von Werkvertragsgestaltungen und verdeckter Arbeitnehmerüberlassung, z.B. durch die Klarstellung der Informationsrechte des Betriebsrates.

Neben dem späteren Inkrafttreten betreffen die weiteren Änderungen die sog. Festhaltenserklärung, die Evaluierung des Gesetzes im Jahr 2020 und die Definition des Arbeitnehmerbegriffs. Einzeheiten zu diesen Änderungen finden Sie im Anhang.

Hintergrund: Was versteht man unter "Leiharbeit"?

Im Rahmen der Leiharbeit, auch bekannt als Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung, wird ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber vorübergehen gegen Geld an eine andere Firma ausgeliehen. Der Leiharbeiter wird stets von der Zeitarbeitsfirma bezahlt und bleibt Arbeitnehmer des Verleihers. Duchschnittlich 961.000 Menschen arbeiteten in Deutschland im Jahr 2015 nach Angaben der Bundesregierung als Leiharbeiter.

Die auf der Website des Bundestags veröffentlichte Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales vom 19.10.2016 finden Sie im Anhang.

Anne Kathrin Selka Juristin HWK Cottbus

Anne-Kathrin Selka

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