
Geänderter Erlass Strom- und Energiesteuer
Am 19. Februar 2013 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den geänderten Runderlass zur Gewährung von Abschlagszahlungen und Berücksichtigung in Vorauszahlungsbescheiden zur unterjährigen Strom- und Energiesteuerentlastung verfasst.
Danach können nunmehr im aktuellen Erlass (entgegen den Regelungen des Erlasses aus Januar 2013) auch Testate nach DIN EN ISO 50001 und EMAS Registrierungen anerkannt werden welche nicht älter als zwölf Monate sind.
Demzufolge können weiterhin auch Zertifikat nach DIN EN 16001 bzw. die Prüfberichte aus dem jährlichen Überwachungsaudit nach DIN EN 16001 anerkannt werden.