Umwelt Gefahrenstoffe
T. Michel - Fotolia

Gefahrgutrecht

Freistellungen und Kleinmengentransporte

Viele Produkte werden durch Handwerker zur Erfüllung der Leistung transportiert, darunter auch Gefahrgüter. Hier ist durch das Unternehmen zu klären, welche rechtlichen Vorschriften mit den entsprechenden Ausnahmen es gibt und wie diese Anwendung im Unternehmen finden. 

Dazu bieten Ihnen die HWK und die IHK Cottbus eine Informationsveranstaltung am:

11. März 2014, von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Ort: Industrie- und Handelskammer Cottbus, Goethestraße, 03046 Cottbus

Unter anderem werden dabei folgende Fragen beantwortet:

  • Unterweisungspflicht des Unternehmers nach ADR 1. Was ist zu beachten?
  • Welche Vorschriften sind einzuhalten, welche Freistellungen/Erleichterungen gibt es für Unternehmen?
  • Kontrollen, Praxisbericht der Verkehrspolizei

Die Anmeldung nehmen Sie bitte unter diesem Link oder per beigefügtem Fax bis zum 7. März 20104 vor. 

Bild Axel Bernhardt

Axel Bernhardt

Technischer Berater

Altmarkt 17
03046 Cottbus
Telefon 0355 7835-157
Telefax 0355 7835-284
bernhardt--at--hwk-cottbus.de