
Gerechtere Aufteilung der Mehrwertsteuer aus Online-Handel
Seit Januar dieses Jahres sorgen neue Mehrwertsteuerregeln in der Europäischen Union für eine gerechtere Verteilung der Steuereinnahmen aus dem Online-Handel. Bisher ging ein großer Teil der Einnahmen aus der Mehrwertsteuer für grenzüberschreitende Online-Einkäufe an steuergünstige Mitgliedstaaten, in denen große E-Commerce-Unternehmen ihren Sitz haben. Die neuen Regeln korrigieren diese Verzerrung und gewährleisten eine fairere Verteilung der Steuereinnahmen.
Seit 1. Januar 2015 fällt die Mehrwertsteuer auf alle Telekommunikationsdienste und elektronisch erbrachte Dienstleistungen dort an, wo der Kunde ansässig ist und nicht mehr am Ort der Dienstleistungserbringung. Diese bereits 2008 von allen EU-Mitgliedstaaten beschlossene Änderung führt zu einem ausgewogenen Wettbewerb für Unternehmen und mehr Steuergerechtigkeit.
Über eine neu eingerichtete Stelle können Unternehmen, die in verschiedenen EU-Ländern elektronische Dienstleistungen erbringen, ihre Mehrwertsteuer im eigenen EU-Mitgliedstaat anmelden und abführen. Das Verfahren reduziert die Kosten und den Verwaltungsaufwand der betroffenen Unternehmen. Nähere Auskünfte finden Sie hier.
(Quelle: EU-Aktuell, 19. Dezember 2014)
Für Beratungen zu allen Fragen der innerge-meinschaftlichen Warenlieferung und des Warenexports steht Ihnen Ihr Außenwirtschaftsberater Olaf Lindner gern zur Verfügung.