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Betrieb hält deutsche Justiz für unzuständigGericht verurteilt Schwarzarbeiter aus OSL

Die Wettbewerbszentale hatte den Handwerksbetrieb, der Tischler- und Zimmererarbeiten ausübt, auf Hinweis der HWK Cottbus vor dem Landgericht Potsdam verklagt, um ihm zu untersagen, Handwerksleistungen zu bewerben und auszuführen. Grund ist die fehlende, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein und ohne die notwendige Qualifikation zu haben. Wir hatten dazu im vergangenen November berichtet.

Das Landgericht teilt die Rechtsauffassung von Wettbewerbszentrale und Handwerkskammer und untersagt die Schwarzarbeit, weil sie wettbewerbswidrig ist. Im Falle der Missachtung der Entscheidung drohen dem Inhaber des Handwerksbetriebs nach Rechtskraft bis zu 6 Monate Haft und ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.

Der Betrieb hatte die Klage leider nicht ernst genommen und sie mit dem Hinweis "Zurückweisung zur Zeit kein Vertragsbedarf" an das Landgericht zurückgeschickt. Daraufhin erging ein Versäumnisurteil.

Hintergrund ist, dass der Inhaber des Betriebes ein sog. Reichsbürger ist. Diese erkennen die Existenz der Bundesrepublik Deutschland nicht an und fühlen sich daher auch nicht den bundesdeutschen Gerichten unterworfen. Mit dieser Sicht stehen die Reichsbürger, von denen es im Kammerbezirk weniger als eine Hand voll gibt, allerdings sehr alleine da. Der Weg in ein (bundesdeutsches) Gefängnis ist bei konsequenter Weiterverfolgung dieses Standpunkts vorprogrammiert. Wir werden über die weitere Entwicklung berichten.

Anne Kathrin Selka Juristin HWK Cottbus

Anne-Kathrin Selka

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