Paragrafen
mnovelo - Fotolia

Wettbewerbszentrale setzt Handwerksrecht durchSchwarzarbeiter verklagt

Ein Betrieb aus dem Landkreis OSL widersetzt sich beharrlich den geltenden Gesetzen. Die Handwerkskammer hat deshalb Wettbewerbszentrale eingeschaltet, die nun Klage erhoben hat.

Ein Handwerksbetrieb, der Tischler- und Zimmererarbeiten ausübt, hatte sich über längere Zeit geweigert, den nach der Handwerksordnung notwendigen Betriebsleiter einzustellen. Der Inhaber selbst ist weder Meister, noch hat er eine vergleichbare Qualifikation. Die Handwerkskammer hat den Betrieb schließlich aus der Handwerksrolle gelöscht.

Das hindert den Betrieb aber nicht, bis zum heutigen Tage Handwerksleistungen zu bewerben und auszuführen. Das ist Schwarzarbeit. Die Handwerkskammer hat daraufhin den Landkreis informiert, damit dieser dagegen vorgeht. Gleichzeitig hat die Handwerkskammer die Wettbewerbszentrale eingeschaltet, denn wer Handwerksleistungen bewirbt, die er mangels Eintragung nicht erbringen darf, missachtet das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Die Wettbewerbszentrale hat den Handwerksbetrieb nun vor dem Landgericht auf Unterlassung verklagt. Ziel ist, dass ein Fortdauern der UWG-Verstöße mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder mit Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten geahndet werden kann. Die Handwerkskammer wird im Newsletter über den Fortgang des Verfahrens informieren.

Antje Feldmann

Antje Feldmann

Abteilungsleiterin Recht

Altmarkt 17

03046 Cottbus

Telefon 0355 7835-120

Telefax 0355 7835-285

feldmann--at--hwk-cottbus.de