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Gründungszuschuss

Fördermittel für Existenzgründer!

Folgende Regelungen gelten für den Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit:

  • Der Gründungszuschuss kann geleistet werden ("Ermessensleistung").
  • Bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit muss noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen bestehen.
  • Für die erste Phase kann der Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts plus 300 Euro zur sozialen Absicherung für sechs Monate gewährt werden. Vor Ablauf der 6 Monate, können Sie einen weiteren Antrag für die nächsten 9 Monate stellen. Der Förderbetrag beträgt dann 300 Euro pro Monat.

Wichtig:
Bei der Entscheidung wird der Vorrang der Vermittlung berücksichtigt. Die Agentur für Arbeit fordert ein Unternehmenskonzept, in dem die Tragfähigkeit der Gründung nachgewiesen ist. Ebenso ist die Stellungnahme durch eine unabhängige Stelle (Handwerkskammer) erforderlich.

Rufen Sie uns an, wir unterstützen Sie gern!

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Nils Günther

Betriebsberater

Altmarkt 17

03046 Cottbus

Telefon 0355 7835-168

Telefax 0355 7835-284

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Anja Kappa

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