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Gute Nachrichten für Gründer und Jungunternehmer
Das Land Brandenburg hat den Mikrokredit aufgelegt. In Anspruch nehmen können ihn Kleinstunternehmen ebenso wie mittlere Unternehmen bis zu zehn Jahre nach der Gründung. Das Programm richtet sich an Existenzgründer, Unternehmensnachfolger sowie an Unternehmer im Nebenerwerb.
Der Mikrokredit Brandenburg ist ein Darlehen von 2.000 EUR bis 25.000 EUR für:
- Neugründung, Unternehmensübernahme oder tätige Beteiligung
- Existenzgründung im Nebenerwerb
- Festigungsmaßnahmen innerhalb von 10 Jahren nach Gründung
- Betriebsmittel und Investoren
- Umschuldungen und Grundstückserwerb sind von der Finanzierung ausgeschlossen.
Weitere Bedingungen:
- Betriebssitz in Brandenburg
- Investitionen oder Vorhaben im Land Brandenburg
- Unabhängige Selbstständigkeit
- Gründungs- oder Vorhabenskonzept einschl. Planzahlen
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
- Bestandunternhemen (nicht älter als 10 Jahre) müssen die Istzahlen der Vergangenheit beilegen
- Vorlage eines Formblattes zur Identitätsfestellung
Beantragt wird die Finanzierung direkt bei der Investitionsbank Brandenburg. Das Ziel ist die schnelle und unbürokratische Unterstützung von Gründern und Jungunternehmen.
Vorteile:
- Beratung (Handwerkskammer Cottbus) und Beantragung in der Nähe
- Eigenkapital und Sicherheiten werden nicht verlangt
- Attraktive Zinskonditionen
- Keine Gebühren
In drei Schritten zum Kredit:
- Fachliche Beratung durch Ihre Kammer. Die Handwerkskammer muss Ihren Antrag mit einer Stellungnahme begleiten.
- Kreditantrag mit allen Anlagen ausfüllen und Bestätigung der Handwerkskammer einholen.
- Entscheidung der ILB zu Ihren Antrag. (Bestandteil Ihres Antrages sind verschiedene bankübliche Unterlagen, siehe Antrag.)
Die Förderung auf einen Blick:
Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten bzw. Betriebsmittel
Darlehensbetrag: mind. 2000 EUR/maximal 25.000 EUR pro Vorhaben
Auszahlung: 100 % des Zusagebetrages
Laufzeit: bis zu 5 Jahre
tilgungsfreie Zeit: bis zu 6 Monate
Zinsbindung: für die Dauer der Darlehenslaufzeit
Zinszahlung: monatlich nachträglich
Tilgung: monatlich nachträglich in gleichen Raten
Zinssatz: 1,77% (Stand 22.03.2016)
Eine außerplanmäßige Rückzahlung ist jederzeit möglich mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat. Herzstück der Anlagen ist ein aussagefähiges Vorhabenskonzept mit Rentabilitäts-und Liquiditätsplan (drei Jahre). Gern beraten wir Sie in diesem Zusammenhang. Mehr Informationen erhalten Sie bei Ihren Betriebsberatern oder unter:
Heike Dettmann
Betriebsberaterin (Außenstelle Königs Wusterhausen)
Telefax 03375 2525-62
dettmann--at--hwk-cottbus.de