Generalzolldirektion

Handwerk teilweise entlastetHärteres Vorgehen gegen Schwarzarbeit

Die Bundesregierung hat ein neues Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und Geldwäsche beschlossen. Mit dem "Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung" sollen insbesondere Barbershops, Kosmetik- und Nagelstudios stärker in den Fokus der Finanzkontrolle rücken. 

Daher wird - unterstützt vom Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks - die Friseur- und Kosmetikbranche in den Katalog der von Schwarzarbeit in besonderer Weise betroffenen Branchen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes aufgenommen.

Damit verbunden sind eine Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren für Arbeitnehmer und für die Arbeitgeber eine Sofortmeldepflicht bei Neuaufnahme von Beschäftigungsverhältnissen. Das soll die Prüfungen erheblich erleichtern und dazu führen, dass illegale Beschäftigung, Sozialleistungsmissbrauch, Mindestlohnunterschreitungen und ausbeuterische Arbeitsbedingungen rascher und effizienter aufgedeckt und eingedämmt werden können.



Fleischerhandwerk entlastet

Das Gesetz bringt eine spürbare Entlastung für das Fleischerhandwerk. Dieses war bislang unter dem Oberbegriff "Fleischwirtschaft" im Katalog der besonders kontrollierten Schwarzarbeitsbranchen aufgeführt – und damit denselben strengen Dokumentationspflichten unterworfen wie industrielle Schlachthöfe und Großbetriebe. Ursprünglich nach Missständen in der großen Fleischindustrie eingeführt, betrafen die Regelungen auch viele handwerklich geführte Fleischereibetriebe, obwohl dort keine vergleichbaren Verstöße bekannt waren.

Künftig wird das Fleischerhandwerk nicht mehr unter die Fleischwirtschaft im Sinne des § 2a Abs. 1 Nr. 9 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes gefasst. Für reine Handwerksbetriebe gelten somit keine erhöhten Ausweispflichten oder Dokumentationsauflagen mehr.



ZDH spricht von überfälliger Korrektur

Als Grund für diese Ausnahme wurde das geringe Missbrauchsrisiko und die enge Kontrolle durch die Eintragung in die Handwerksrolle sowie die regionale Verwurzelung der Betriebe genannt. Die Änderung geht auf intensives Drängen des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) sowie mehrerer Handwerkskammern zurück. Holger Schwannecke, Generalsekretär des ZDH, erklärte, es sei "gut und richtig, dass das Fleischerhandwerk aus dem Katalog der sogenannten Schwarzarbeitsbranchen herausgenommen werde. Damit werde eine überfällige Korrektur vorgenommen, denn die bisherigen Regelungen hätten sich klar an der Fleischindustrie orientiert und die betrieblichen Realitäten des Fleischerhandwerks nicht berücksichtigt." Die Entscheidung der Bundesregierung schaffe nun Klarheit. (Quelle: Deutsche Handwerkszeitung)