Gewährleistung
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Erstmals ein gesetzlicher Anspruch auf Ersatz von Aus- und EinbaukostenHandwerk: Die Haftungsfalle hat ein Ende!

Handwerker werden erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf Ersatz von Aus- und Einbaukosten erhalten. Die bislang nachteilige Rechtslage wird damit endlich geändert.

Die Bundestagsfraktionen haben sich auf ein neues Mängel- und Bauvertragsrecht geeinigt. Der Entwurf berücksichtigt in nahezu sämtlichen Punkten die Forderungen des Handwerks. Vor allem müssen Lieferanten von mangelhaftem Material den Handwerkern, die dies verbaut haben, künftig nicht nur die Materialkosten, sondern auch die Ein- und Ausbaukosten erstatten.

  • Erstmals wird dem Unternehmer ein gesetzlich geregelter Anspruch auf Ersatz von Aus- und Einbaukosten zugestanden.
  • Es geht unter anderem um folgende Neuerungen:
  • Nunmehr sollen auch alle materialverarbeitenden Betriebe erfasst werden. Das bedeutet, es sind nun auch Tätigkeiten wie z.B. Maler- und Lackiererarbeiten abgedeckt.

Der Unternehmer erhält zudem das Recht zur Wahl der Nachbesserung. Er entscheidet somit, ob der Materiallieferant Geldersatz leisten oder ob der Lieferant selbst die erforderliche Mängelbeseitigung beim Kunden durchführen muss.

Die Einzelheiten und die konkreten Formulierungen werden, auch im Hinblick auf das Bauvertragsrecht, zeitnah vom Bundestag erarbeitet. Die Reform soll bis Ende März 2017 im Bundestag verabschiedet werden und zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.



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Anne-Kathrin Selka

Rechtsberaterin

Telefon 0355 7835-138

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