Gebäudesanierung
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Handwerk enttäuscht über gescheiterte Vermittlung

Der Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierungen ist am Mittwoch Abend gescheitert. Die von vielen erhoffte steuerliche Förderung von Sanierungsmaßnahmen tritt dadurch nicht in Kraft - aus Sicht des südbrandenburgischen Handwerks ein fatales Resultat. "Diese steuerlichen Anreize wären für die Umsetzung der Energiewende ein wichtiger Impuls gewesen. Die Absage der Politik wirft Steine ins Getriebe der regionalen Unternehmen", sagt Peter Dreißig, Präsident der Handwerkskammer Cottbus (HWK).

Um die Energiewende weiter voranzutreiben, ist privates Kapital seitens der Besitzer von Wohngebäuden notwendig. Eine staatliche Förderung würde private Investitionen bei der Wohngebäudesanierung anregen - und damit nicht zuletzt auch das Handwerk bei der Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen stärken. "Besonders für die Betriebe des Bau- und Ausbaugewerbes, wie Maurer, Maler und Lackierer sowie Dachdecker, bedeuten diese großes Auftragspotenzial.

Der gescheiterte Gesetzentwurf schadet den regionalen Betrieben. Die Absage an die längst überfällige Förderung hemmt das Wirtschaftswachstum des Handwerks", betont Peter Dreißig. 

Hintergrund:
Am 6. Juni 2011 hatte das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierungen beschlossen, der auch vom Bundestag bewilligt wurde. Der Bundesrat verweigerte jedoch die Zustimmung, so dass der Vermittlungsausschuss hinzugezogen wurde. Seit dem 22. November 2011 beriet dieser den Gesetzentwurf in drei Sitzungen - stets ohne Ergebnis. Zudem wurden die Beratungen bis zur gestrigen Sitzung drei Mal vertagt.

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