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Handwerksrecht: Meisterbrief hält gerichtlicher Kontrolle stand

Mit einer Entscheidung vom 9. April 2014 (Aktenzeichen 8 C 50.12) hat das Bundesverwaltungsgericht seine rechtliche Bewertung zugunsten des Meisterbriefs erneuert.

Ein Handwerker wollte sich gerichtlich bestätigen lassen, dass er berechtigt sei, verschiedene Tätigkeiten aus dem Bereich des Maler- und Lackiererhandwerks ohne Eintragung in die Handwerksrolle selbstständig im stehenden Gewerbe auszuüben. Das höchste deutsche Verwaltungsgericht folgte dem Begehren nicht. Es vertritt die Auffassung, dass die Handwerksordnung mit geltendem Recht vereinbar ist, insbesondere mit dem deutschen Verfassungsrecht und dem Recht der Europäischen Union.